Transparenzportal

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Haben Sie Bedarf nach spezifischeren Auswertungen?

Nach Maßgabe des § 23 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 kann die Statistik Austria im Einvernehmen mit dem BMF beauftragt werden, die Daten aus der Transparenzdatenbank mit weiteren Daten der Förderungsempfänger (wie z.B. Einkommen, Alter, Branche etc.) zu verschneiden.

Hinweis: die Kosten für die Statistik Austria sind vom Auftraggeber zu tragen.