Transparenzportal

Bitte aktivieren Sie JavaScript.

Warum sind bei meinem Auszug unter dem Punkt "Einkommen" verschiedene Lohnzettel ausgewiesen, bei meiner (Ehe-)Partnerin/meinem (Ehe-)Partner wird jedoch nur ein Bescheid angezeigt?

Was unter dem Punkt "Einkommen" angezeigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
  • Sie sind nichtselbstständige Arbeitnehmerin bzw. nichtselbständiger Arbeitnehmer?
    • Es wurde für das abgefragte Jahr noch keine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchgeführt? Dann werden die Daten aus dem letztverfügbaren Lohnzettel angezeigt (bei mehreren Lohnzetteln Beträge jedes einzelnen Lohnzettels und die Summen).
    • Es wurde für das abgefragte Jahr bereits eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchgeführt? Dann werden die Daten aus diesem Bescheid angezeigt (auch bei mehreren Arbeitgebern gibt es nur einen einzigen Bescheid).
  • Sie sind Unternehmerin bzw. Unternehmer? Sie sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, daher werden die Daten Ihres Einkommenssteuerbescheides angezeigt. Beachten Sie aber, dass für das abgefragte Jahr möglicherweise noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt.
  • Sie sind Unternehmerin bzw. Unternehmer und haben im abgefragten Jahr auch Einkünfte als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer? Liegt für das abgefragte Jahr noch kein Einkommensteuerbescheid vor, werden die Daten des Lohnzettels (bzw. der Lohnzettel) angezeigt. Zusätzlich wird auf den letzten Einkommensteuerbescheid verwiesen und das sich daraus ergebenden Nettoeinkommen angezeigt.