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Österreich
Das Abwicklungsentgelt des Bundes dient zur Abdeckung der Kosten, die der aws zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des "COVID-19 Startup Hilfsfonds" für den Bund entstehen.
Anlässlich der COVID-19 Pandemie werden unterschiedliche COVID-19 Tests für den öffentlichen Aufgabenbereich angeschafft. Darunter fallen insbesondere PCR-Tests, Antigen-Tests, Antikörper-Tests. Die angeschafften COVID-19 Tests werden primär Bediensteten der Bundesministerien und der nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt. Von dieser COVID-19 Maßnahme sind ebenso die Tests für Schüler mitumfasst. Weiters werden Werkleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Auswertung von Tests, die an Bediensteten der Bundesministerien bzw. an Mitarbeitern von nachgeordneten Dienststellen durchgeführt werden im Rahmen dieser COVID-19 Maßnahme abgebildet.
Für die Überwindung der COVID-19-Pandemie wurden im COVID-19-Konjunkturpaket der Bundesregierung auch wichtige Investitionen in Klimaschutz und eine klimafreundliche Wirtschaft als tragende Säulen verankert. Für den Bereich der UG 34 werden in den Kalenderjahren 2020-2022 jeweils 100 Millionen Euro für F&E Innovationen im Bereich Klimaschutz und Zukunftstechnologien investiert. Das gegenständliche Investitionspaket umfasst sämtliche klimarelevante Programme die von der FFG im Auftrag des BMK durchgeführt bzw. abgewickelt werden und sich aus dem COVID-19 Fonds speisen.
Tirol
Der Kunst- und Kulturbereich ist durch die aktuelle Corona-Krise (COVID-19) und die damit verbundenen Veranstaltungsabsagen sowie Einnahmenverluste stark betroffen. Die Tiroler Landesregierung hat am 16.03.2020 das „COVID-19 Maßnahmenpaket für den Lebensraum Tirol“ sowie darauf aufbauend am 07.04.2020 einen „COVID-19 Soforthilfefonds“ beschlossen. Gefördert werden Einzelpersonen und Kulturbetriebe, die die Voraussetzungen des Tiroler Kulturfördergesetzes erfüllen und die aufgrund der COVID-19-Krise in ihrer Lebens- und Arbeitssituation bzw. ihrem Bestand unterstützt werden müssen. Im Zuge dieses Soforthilfefonds werden folgende Maßnahmen gefördert: Sonderförderungen: Unterstützung von freiberuflichen Künsterinnen und Künstlern aus verschiedenen Kultursparten in Form von Arbeitsstipendien, Atelierförderungen und Ankäufen Ausfallentschädigungen, Künstlerhilfen: Unterstützung von Kulturbetrieben und Kulturschaffenden, die von den Veranstaltungsverboten besonders betroffen sind und die in ihrer Existenz gefährdet sind (ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes)
Sonstige nicht anderen COVID-19 Maßnahmen zuordenbare Einzelvergaben iZm COVID-19. Hier sind insbesondere Vergaben gemeint, die, bezogen auf den Gegenstand, Inhalt und Institution, prinzipiell nur einmal vergeben werden sollen (z.B. Tagungen, Veranstaltungen, Rahmenförderungen etc.). Förderprogramme fallen nicht darunter.
Der Härtefallfonds wurde im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes, mit dem unter anderem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen wurde, geschaffen. Der hierzu mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) abgeschlossene Abwicklungsvertrag sieht gemäß § 6 Abs. 1 vor, dass das BMDW aufsichtsrelevante Aufträge und entsprechende Prüfaktivitäten setzen kann, die die ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Härtefallfonds gewährleisten. Dabei kann sich das BMDW gemäß § 6 Abs. 3 Härtefallfondsgesetz bei der Durchführung der Prüfaktivitäten geeigneter Einrichtungen wie der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) bedienen. Die BHAG soll dabei die von der WKÖ gesetzten Handlungen im Zuge der Abwicklung des Härtefallfonds anhand eines vereinbarten Prüfkonzepts sowie der internen Systembeschreibungen der WKÖ prüfen. Geprüft werden sollen u.a. Zahlungsflüsse Antragstellungen Deckelung der max. Förderung Mehrfachanträge Rückforderungen Ex-post Evaluierung und die Abwicklung anhand einer Stichprobe. Die BHAG hat ein entsprechendes Angebot an das BMDW übermittelt und wurde mit der Durchführung der systemischen Prüfung der Abwicklung des Härtefallfonds beauftragt. Das Vorhaben wird aus Mitteln des "COVID-19-Krisenbewältigungsfonds" bedeckt.
Oberösterreich
Erfolgte anlässlich der Covid-19 Pandemie eine Freistellung von Dienstnehmern unter Entgeltfortzahlung, die Mitglied einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation (z.B. Rotes Kreuz) sind, damit diese bei der Bewältigung der Covid-19 Krise helfen konnten (z.B. Durchführung von Vor-Ort-Testungen), können die Dienstgeber eine Entschädigung für die Freistellung der Dienstnehmer in der Höhe von pauschal EUR 200,00 pro Tag, welche dem Land vom Bund refundiert wird, erhalten.
Die Steuer auf Schaumweine (z.B. Sekt, Champagner, bestimmte Prosecco Spumante-Marken) wird von 100 Euro je Hektoliter auf null Euro gesenkt. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten österreichischer Erzeuger beseitigt werden, denn auf Prosecco Frizzante oder andere Perlweine, die nicht den Definitionsmerkmalen von Schaumwein entsprechen, kann keine Schaumweinsteuer erhoben werden, weil sie als Weine gelten. Zudem soll durch die Abschaffung der Schaumweinsteuer die Gastronomie, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen ist, entlastet werden. Darüber hinaus wird auch der Steuersatz für Zwischenerzeugnisse, die einem Schaumwein gleichkommen, von 100 Euro auf (einheitlich) 80 Euro je Hektoliter gesenkt.
Bedingt durch die COVID-19-Krise verzeichnen auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe merkliche Umsatzeinbußen (z.B. entgangene Entgelte für Leistungen mit intensivem persönlichen Kontakt, die von den Gesundheitskassen vergütet werden). Trotz entsprechender Kostensenkungsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) können dadurch Liquiditätsengpässe entstehen, die trotz Beihilfen anderer Förderungsgeber nicht bewältigt werden können. Durch die gegenständliche Förderung in Form eines finanziellen Zuschusses sollen Liquiditätsengpässe soweit reduziert werden, dass der wirtschaftliche Bestand von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gesichert ist. Die Höhe und konkrete Zweckwidmung des Zuschusses (Personalkosten, Mietkosten etc.) wird fallindividuell entschieden bzw. bemessen.
Anlässlich der COVID-19-Pandemie kommt es zu unterschiedlichen Maßnahmen der Universitäten um Studierende in dieser Zeit zu unterstützen: Monetäre Unterstützung (zB zur Aufstockung des Internetvolumens im Zuge von Distance learning) Sachleistungen Bereitstellung von Testkapazitäten auf Grundlage der Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2019-2021 betreffend Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative (VCDI)
Bedingt durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie mussten im März 2020 fast alle Betriebe der ÖMBG (Österreichische Mensen Betriebsgesellschaft m.b.H.) geschlossen werden. Um eine Insolvenz abzuwenden sowie die Weiterführung der ÖMBG zu ermöglichen, werden Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.
Salzburg
Viele Einrichtungen und Kunsttreibende haben aufgrund des Lockdowns und der eingeschränkten Möglichkeiten im Sommer/Herbst 2020 und 2021 einen Mehrbedarf durch den Entfall von Einnahmen oder anderen COVID 19 bedingten Maßnahmen. Das Land Salzburg stellt für die Abdeckung dieses Mehrbedarfs Fördermittel zur Verfügung.