INHOUSE-Schulungen im Pflegebereich Link zur Förderung

Ziel von Inhouse-Schulungen ist es, möglichst vielen Mitarbeiter/innen von Seniorenheimen und/oder Pflegeeinrichtungen Weiterbildung vor Ort zu ermöglichen. Die Angebote werden direkt in den Einrichtungen organisiert und abgehalten.

Für genehmigte Weiterbildungsmaßnahmen fördert die Sozialabteilung des Landes Salzburg Inhouse-Schulungen mit 50 % der Kosten - bis zu einer Obergrenze von € 25,- pro Person und Schulungstag (1 Schulungstag = 8 Stunden).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 - Soziales
Referat 3/06 - Zentrale Dienste, Planung und Controlling
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Tel. (0662)8042-2886
weiterbildung.soziales@salzburg.gv.at

Prüfung der unterschriebenen Anwesenheitslisten und der Honorarnoten.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinien des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1048669