<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><rss version="2.0" xmlns:tpLaRss="https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/laRss/"><channel><title><![CDATA[Förderungen zum Thema Soziale Zuschüsse]]></title><link>https://transparenzportal.gv.at/tdb/</link><description>Informationen über Förderungen</description><language>de</language><copyright>Transparenzportal</copyright><pubDate>Fri, 24 Apr 2026 18:27:11 +0200</pubDate><image><url>https://transparenzportal.gv.at/tdb/faces/jakarta.faces.resource/logo_tp.svg?ln=img</url><title><![CDATA[Transparenzportal.gv.at]]></title><link>https://transparenzportal.gv.at</link></image><item><title><![CDATA[§ 14 StPBG: "Langzeitpflege und -betreuung in einem anerkannten Pflegewohnheim"]]></title><description><![CDATA[<p>Die Leistung Langzeitpflege und -betreuung in einem anerkannten Pflegewohnheim umfasst die Übernahme von Kosten der Pflege und Betreuung.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1072271.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1072271.html</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2026 08:00:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Aktion „Sauber Heizen für Alle“, SBG]]></title><description><![CDATA[<p>Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.<br />Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden.<br />Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.</p> <p>Gefördert wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung, der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie</p> <ul> <li>Pelletsheizungen</li> <li>Hackgutheizungen</li> <li>Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher</li> <li>Anschluss Biomasse Fernwärme (Abwärme)</li> <li>Wärmepumpen.</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057322.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057322.html</guid><pubDate>Wed, 15 May 2024 15:09:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Alleinerziehenden Förderung]]></title><description><![CDATA[<p>Die Alleinerziehenden Förderung ist eine Förderung des Landes für alleinerziehende Menschen, sogenannte „Ein-Eltern-Familien“, welche nachweislich besonders von Armut bedroht sind. Die Arbeitswelt nimmt wenig Rücksicht auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden, auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, kranke Kinder oder Ferienregelungen. Um bei besonderen Belastungen hinsichtlich Zeit- und Geldressourcen zu unterstützen hat das Land Burgenland die Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland ins Leben gerufen. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066869.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066869.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 14:33:39 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Alleinerzieherabsetzbetrag]]></title><description><![CDATA[<p>Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher haben einen Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kürzt die Einkommensteuer.</p> <p>Für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, werden folgende Absetzbeträge indexiert (gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden):</p> <ul> <li>Familienbonus Plus</li> <li>Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag</li> <li>Unterhaltsabsetzbetrag</li> <li>Kindermehrbetrag</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044833.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044833.html</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2025 11:59:29 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Alleinverdienerabsetzbetrag]]></title><description><![CDATA[<p>Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener haben einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kürzt die Einkommensteuer.</p> <p>Für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, werden folgende Absetzbeträge indexiert (gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden):</p> <ul> <li>Familienbonus Plus</li> <li>Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag</li> <li>Unterhaltsabsetzbetrag</li> <li>Kindermehrbetrag</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044825.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044825.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Allgemeine Familienbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Die Familienbeihilfe ist eine direkte Transferleistung an die Anspruchsberechtigten, durch welche die Kosten, die Eltern auf Grund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[3,5 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040500.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040500.html</guid><pubDate>Thu, 26 Feb 2026 11:14:03 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Angehörigenbonus]]></title><description><![CDATA[<p>Unterstützungsleistung für pflegende Angehörige, die deren nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[31,449 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063759.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063759.html</guid><pubDate>Mon, 16 Feb 2026 09:44:23 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Außerordentliche Schülerbeihilfen]]></title><description><![CDATA[<p>Gefördert werden oö. Schülerinnen und Schüler in besonderen finanziellen Belastungssituationen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031277.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031277.html</guid><pubDate>Tue, 20 Jul 2021 13:24:00 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds]]></title><description><![CDATA[<p>Transferzahlungen, zum Ausgleich von durch den Schulbesuch verursachte soziale Härten. Ausnahmefälle, bei denen Schul- und/oder Heimbeihilfe abgewiesen werden musste/müsste und dadurch ein sozialer Härtefall entsteht.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006105.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006105.html</guid><pubDate>Thu, 26 Feb 2026 10:43:23 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Bauernhilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Unterstützung von Betrieben, die unverschuldet in Not geratene sind.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022235.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022235.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:46:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Behebung von Notständen in der Landwirtschaft]]></title><description><![CDATA[<p>Förderwerber können Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich sein.</p>
<p>Gefördet wird die Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage in Folge von:</p>
<ul>
<li>schwerer Krankheit</li>
<li>körperlichem Gebrechen oder Tod in der Familie</li>
<li>Unglücksfällen im Viehbestand</li>
<li>existenzbedrohenden, nicht versicherbare Naturereignisse</li>
<li>finanziellen Engpässen</li>
<li>Ausbruch eines Schadorganismus.</li>
</ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,12 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021716.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021716.html</guid><pubDate>Thu, 03 Apr 2025 15:53:58 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Beihilfen, Zuwendungen für Feuerwehrleute bei Einsätzen - Niederösterreich]]></title><description><![CDATA[<p>Feuerwehrleuten, die bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten verunglückt sind,&nbsp;anderen Personen, die in einem auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften erfolgten Hilfs-, Rettungs- oder Katastropheneinsatz verunglückt sind und versorgungsberechtigten Hinterbliebenen der genannten Personen ist dieser Fonds eingerichtet.</p>
<p>Die Unterstützung besteht in der Gewährung von Beihilfen, laufenden Zuwendungen und sonstigen im Einzelfall zielführenden Geld- oder geldwerten Leistungen.&nbsp;Welche Art der Unterstützung gewährt wird, richtet sich nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall. Bei Bemessung der Unterstützung ist auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Verunglückten im Zeitpunkt des Unglücksfalles Bedacht zu nehmen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1032044.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1032044.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Beihilfe zum Ankauf von Schulartikeln sowie Fahrtkostenzuschüsse im Rahmen der Grundversorgung; NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Gewährung einer Beihilfe zum Ankauf von Schulartikeln einmal pro Jahr und von Fahrtkostenzuschüssen für Schüler im Rahmen der Grundversorgung in Niederösterreich.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027945.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027945.html</guid><pubDate>Thu, 15 Jul 2021 11:51:27 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Beiträge an bedürftige Schüler und Schülerinnen zu den Kosten von Schulveranstaltungen]]></title><description><![CDATA[<p>Für den Pflichtschulbereich gewährt das Land Vorarlberg Kostenbeiträge zu mehrtägigen (ab 4 Tagen) Schulveranstaltungen an bedürftige Schüler und Schülerinnen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1013770.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1013770.html</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2026 13:52:16 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Bekleidungsbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Menschen mit Beeinträchtigungen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einer vollbetreuten Wohnform nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz leben und über kein Einkommen bzw. Vermögen verfügen, können einen Zuschuss zum Ankauf&nbsp;ihrer Bekleidung erhalten.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021369.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021369.html</guid><pubDate>Fri, 16 Jul 2021 10:31:04 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Bekleidungsbeihilfe; Niederösterreich]]></title><description><![CDATA[<p>Gewährung einer Beihilfe zum Ankauf von Bekleidung für hilfs- und schutzbedürftige Personen nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027929.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027929.html</guid><pubDate>Mon, 21 Sep 2020 18:18:49 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Besonderer Sterbekostenbeitrag gemäß § 42 Pensionsgesetz 1965]]></title><description><![CDATA[<p>Den Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten oder einer verstorbenen Beamtin des Ruhestandes, die der Hoheitsverwaltung des Bundes angehört haben, kann auf Antrag und bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des § 42 Pensionsgesetz 1967 ein besonderer Sterbekostenbeitrag gewährt werden.</p>
<p>Anspruchsberechtigte Hinterbliebene sind die Ehegattin und der Ehegatte, der eingetragene Partner und die eingetragene Partnerin, Kinder, frühere Ehegatten oder frühere eingetragene Partner des verstorbenen Beamten (der Beamtin).</p>
<p>Die Höhe des Sterbekostenbeitrages, der den Hinterbliebenen zuerkannt werden kann, wird im Einzelfall geprüft und bemessen und ist mit einem Höchstbetrag begrenzt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1075274.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1075274.html</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 13:10:14 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Bestattungskosten (Fürsorgebegräbnis)]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz gewährt auf Grund § 11 Abs 1 StSUG eine freiwillige Förderung im Ausmaß der Förderungsrichtlinie für den Ersatz von Bestattungskosten bei einem Fürsorgebegräbnis.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070010.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070010.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Burgenländische Grundversorgung – individuelle Leistungen]]></title><description><![CDATA[<ul><li>Auszahlung von Geldleistungen für gewisse Bedarfe wie Bekleidung, Schulbedarf für Schüler, außerordentliche medizinische Gesundheitskosten oder Taschengeld und Finanzierung von Deutschkursen (für UmF).</li><li>Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufs für Personen, die in einem Asylquartier leben.</li><li>Kostenübernahme eines einfachen Begräbnisses oder eines Rückführungsbetrages in derselben Höhe für Personen, die die Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung erfüllen und für die Kosten nicht anderweitig vorgesorgt wurde oder die Kosten nicht von Dritten getragen werden.</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043702.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043702.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:46:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[COVID-19 Energiekostenzuschuss für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte (Gesetz Armut); NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis € 100,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den ihm/ihr unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem/ihrem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[1,391 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057900.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057900.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[COVID-19 Energiekostenzuschuss für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte (Gesetz Armut); OÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis € 100,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052190.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052190.html</guid><pubDate>Mon, 20 Mar 2023 14:39:58 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[COVID-19 Teuerungsausgleich für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte (Gesetz Armut); NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 300,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den ihm/ihr unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem/ihrem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[2,547 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057926.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057926.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[COVID-19 Teuerungsausgleich für Sozialhilfe- und Mindestsicherungshaushalte (Gesetz Armut); OÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen iZm mit der Teuerung erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 300,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[1,37 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058635.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058635.html</guid><pubDate>Tue, 19 Jul 2022 16:13:58 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[COVID-19 Verlängerter Anspruch auf Familienbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Bei den gesetzlichen Regelungen infolge bzw. im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise geht es im Wesentlichen um die Verlängerung einer Berufsausbildung um maximal 6 Monate, oder eines Studiums um 1 Semester, oder ein Ausbildungsjahr (trotz der grundsätzlichen Semestergliederung von Studien kann dies nicht ausgeschlossen werden), wobei im Zusammenhang mit diesen Regelungen auch festgelegt wird, dass ein Anspruch auf die Familienbeihilfe über die derzeitigen Altersgrenzen – also das 24. oder 25. Lebensjahr – hinaus bestehen kann.</p> <p><u>Folgende allgemeinen Grundsätze sind beachtlich: </u></p> <ul> <li>Fälle von Kindern, die das 24. oder 25. Lebensjahr vor dem März 2020 vollendet haben, sind von den Regelungen nicht betroffen.</li> <li>Es muss kein gesonderter Antrag auf Verlängerung gestellt werden.</li> <li>Es ist kein Nachweis erforderlich.</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[20 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055573.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055573.html</guid><pubDate>Thu, 26 Feb 2026 11:16:27 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[COVID-19 Zuwendung für Kinder in Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten (Gesetz Armut); NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 100,00 (Stichtag 31.01.2021) bzw. € 200,00 (Stichtag 31.07.2021) pro Kind. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den ihm/ihr unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem/ihrem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[2,321 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057892.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057892.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[COVID-19 Zuwendung für Kinder in Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten (Gesetz Armut); OÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 100,00 pro Kind. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052182.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052182.html</guid><pubDate>Fri, 10 Dec 2021 10:40:05 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Einmalige Förderung bei Mehrlingsgeburten des Landes Vorarlberg]]></title><description><![CDATA[<p>Die einmalige nicht-einkommensabhängige Förderung soll Eltern und Erziehungsberechtigten anlässlich der Geburt von<br />Mehrlingen unterstützen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070242.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070242.html</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 10:32:54 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Einmalige Hilfen in besonderen sozialen Lagen]]></title><description><![CDATA[<p>Einmalige finanzielle Unterstützungen in sonstigen, nicht ausdrücklich geregelten besonderen sozialen Lagen (z.B. bei Delogierung, außergewöhnlicher finanzieller Belastung, Auftreten einer Notsituation o.ä.).</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011386.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011386.html</guid><pubDate>Thu, 23 Jan 2025 15:13:01 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Einzelfallhilfe der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft]]></title><description><![CDATA[<p>Rasche unbürokratische Soforthilfe für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, wenn kein Rechtsanspruch auf eine adäquate Unterstützungsleistung besteht, Eigenleistungen unzumutbar sind und keine Finanzierung durch sozial-caritative Organisationen erreicht werden kann (z.B. Geld für Bahnticket für minderjährige Asylwerber für ein Vorstellungsgespräch am Land, für Hygieneartikel für kurzfristigen Spitalsaufenthalt, u.ä.).</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016187.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016187.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Familienbeihilfe (Erhöhungsbetrag)]]></title><description><![CDATA[<p>Die Familienbeihilfe ist eine direkte Transferleistung an die Anspruchsberechtigten, durch welche die Kosten, die Eltern auf Grund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000884.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000884.html</guid><pubDate>Thu, 26 Feb 2026 11:17:07 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Familienzeitbonus]]></title><description><![CDATA[<p>Der Familienzeitbonus ist eine Leistung für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes Familienzeit nehmen, dh. ihre Erwerbstätigkeit für einen Zeitraum von 28, 29, 30 oder 31 Tagen unterbrechen. </p> <p>Den aktuellen Tagesbetrag finden Sie auf der Website des zuständigen Fachressorts (Link siehe unten bei &quot;Zusätzliche Infos anzeigen&quot;).</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[9 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040567.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040567.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler]]></title><description><![CDATA[<p>Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Schülerinnen und Schüler unterstützt, die eine Ausbildung im Primär- oder Sekundarbereich verfolgen. Insbesondere richten sich die Förderungen an Schülerinnen und Schüler, die einen sozialen Ausgleich benötigen, insbesondere:</p> <ul> <li>Schülerbeihilfen</li> <li>Unterstützung für Schulveranstaltungen</li> <li>Zuschüsse für schulische Tagesbetreuung</li> </ul> <p><strong>Hinweis</strong>: Für Fahrtbeihilfen ist eine eigene Förderungsschiene auszuwählen (&quot;Hilfsdienstleistungen für das Bildungswesen&quot;).</p>]]></description><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064799.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064799.html</guid><pubDate>Fri, 16 May 2025 09:50:19 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Finanzielle Unterstützung zur Unterbringung in Seniorenpflegeheimen im Bundesland Salzburg]]></title><description><![CDATA[<p>Zuschuss zu den Betreuungs- und Pflegekosten: Kann eine pflegebedürftige Person den Heimaufenthalt in einem Seniorenpflegeheim nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen, übernimmt die Sozialhilfe bei fehlendem oder nicht ausreichendem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen die Restkosten.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015486.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015486.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 10:25:16 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Finanzielle Zuwendungen aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung"]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben aus dem &#34;Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung&#34; können Behinderte, unabhängig von der Ursache ihrer Beeinträchtigung, erhalten, die durch ein insbesondere mit ihrer Behinderung in Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind, sofern rasche Hilfestellung die Notlage zu mildern oder zu beseitigen mag.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[5,5 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003581.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003581.html</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 09:49:11 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung der 24-Stunden-Betreuung]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten an pflegebedürftige Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen und dafür eine Förderung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes - BPGG, BGBl. Nr. 110/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 109/2023, erhalten, oder an deren Angehörige eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung gewähren.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070648.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070648.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:46:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen]]></title><description><![CDATA[<p>Auf Grundlage des § 14 Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 sowie § 17 Abs. 9 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024 – Bgld. SHG 2024, LGBl. Nr. 30/2024, in der geltenden Fassung, kann das Land Burgenland als Träger von Privatrechten die Betreuung von pflegebedürftigen Personen ab Pflegestufe 3 durch von diesen namhaft gemachte Betreuungskräfte fördern.</p> <p>Begründet die zur Betreuung namhaft gemachte Betreuungskraft ein Dienstverhältnis zur Pflegeservice Burgenland GmbH (gemeinnützig), kann das Land Burgenland einen Teil der Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten fördern.</p> <p>Neben der Förderung aufgrund der Begründung eines Dienstverhältnisses gibt es noch ein weiteres Fördermodell: Bezieht die namhaft gemachte Betreuungskraft Pensionsleistungen, betreut eine in ihrem oder seinem Haushalt lebende pflegebedürftige Person und beträgt das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen weniger als das Monatsgehalt des Gehaltsbandes B1/1 der Anlage 2 des § 79 Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020 - Bgld. LBedG 2020, LGBl. Nr. 95/2019, in der geltenden Fassung, bei 40 Wochenstunden monatlich, kann das Land Burgenland eine Förderung bis zu diesem Betrag gewähren.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070614.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070614.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:46:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung für Schulveranstaltungen für SchülerInnen im Bundesland Salzburg]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Salzburg fördert die Kosten von Schulveranstaltungen bis zu 300 Euro jährlich pro Schülerin bzw Schüler.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1009406.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1009406.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung "Kinderbetreuungsfonds" ]]></title><description><![CDATA[<ul> <li>Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung, gemäß des Sbg. Kinderbetreuungsgesetzes LGBl Nr. 41/2007 in der geltenden Fassung, im Bundesland Salzburg besuchen und deren Einkommen eine bestimmte, je nach Familiengröße unterschiedliche Grenze nicht überschreitet. Diese errechnet sich aus den Einkünften jener drei Kalendermonate, die der Antragstellung vorangehen.</li> <li>Der Hauptwohnsitz der Familie muss sich im Bundesland Salzburg befinden.</li> <li>Gefördert werden nicht schulpflichtige Kinder bis zum verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr – im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr kann diese Förderung nicht mehr gewährt werden.</li> <li>Während des Bezuges einer „Kinderbetreuungs-Beihilfe des AMS&quot; kann die Förderung aus dem Kinderbetreuungsfonds des Landes Salzburg nicht bezogen werden.</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1035815.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1035815.html</guid><pubDate>Fri, 28 Mar 2025 09:39:29 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung von Auslandssemestern]]></title><description><![CDATA[<p>Diese Förderung dient den burgenländischen Schülerinnen und Schülern mittlerer und höherer Schulen zur finanziellen Unterstützung von zeitlich begrenzten Schulaufenthalten im Ausland.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016872.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016872.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:46:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung von Heizkesseltausch – Sauber Heizen für Alle, Stmk]]></title><description><![CDATA[<p>Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. Das Förderprogramm wurde im Rahmen der gemeinsamen Bund/Länder Wärmestrategie entwickelt und zielt auf Haushalte der untersten drei Einkommensdezile ab. Die Abwicklung erfolgt in Kooperation zwischen den Bundesländern und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) in Vertretung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).</p> <p>Die Förderungen beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks; Allesbrenner) sowie auf den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen).</p> <p>Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) wird für folgende Heizungsarten gefördert:</p> <ul><li>Hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse</li><li>Holzzentralheizungsgeräte (Pellet-, Hackgut- und Scheitholzkessel)</li><li>Wärmepumpen (Luftwärme-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen)</li></ul> <p>Ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe können nur gefördert werden, wenn keine Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes bzw. klimafreundliches Nah- /Fernwärmenetz gegeben ist.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056944.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056944.html</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2026 10:17:14 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung von Kriegsopfern und Angehörigen]]></title><description><![CDATA[<p>In Ergänzung zu der dem Bund obliegenden Kriegsopferversorgung werden zur Verbesserung der Lage bedürftiger, in Vorarlberg wohnhafter Kriegsopfer und deren Angehörigen Förderungen gewährt (pauschalierter Unterstützungsbeitrag, Erholungsurlaub, notwendige Sonderanschaffungen (z. B.  Hörgeräte, Sehbehelfe, Gehhilfen, Zahnersatz,..., Erholungsurlaub). </p> <p>Als Kriegsopfer gelten Personen, die nach den bundesgesetzlichen Vorschriften über die Kriegsopferversorgung versorgungsberechtigt sind.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,1 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1050665.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1050665.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:54:16 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung von Kuraufenthalten für Kinder und Jugendliche]]></title><description><![CDATA[<p>Die Abteilung Öffentliche Gesundheit leistet für Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) im Falle eines Kuraspektes einen Pauschalbetrag für einen Kuraufenthalt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014083.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014083.html</guid><pubDate>Fri, 08 Nov 2024 13:58:37 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen  in „Betreuten Seniorenwohngemeinschaften“]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten Personen, die in einer Betreuten Seniorenwohngemeinschaft für Menschen mit demenziellen Erkrankungen wohnen, fördern.</p> <p>Ziel der Förderung ist es, einen den Bedürfnissen von Personen mit demenziellen Erkrankungen gerechten Wohn- und Lebensraum zu schaffen und diesen Personen ein selbstbestimmtes und individuell gestaltetes Leben zu ermöglichen, die Lebensqualität der Betroffenen in einer familiären Atmosphäre zu verbessern und die Aufnahme von Personen mit demenziellen Erkrankungen in stationäre Langzeitpflege oder in ein Krankenhaus vermeiden oder zumindest länger hinauszögern.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070630.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070630.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:46:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung zur Teilnahme von Schulveranstaltungen im Inland]]></title><description><![CDATA[<p>Jede/r SchülerIn in einer Pflichtschule soll an Schulveranstaltungen (Schilager, Wienwoche, Projektwoche) teilnehmen können, die zur Verbesserung der Klassengemeinschaft und der Integration beitragen.</p> <p>Die Förderung ist einkommensabhängig und beträgt unterhalb der Einkommensgrenze „I“ 60 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal € 150,00. Zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ beträgt die Förderung 50 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal € 125,00.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010990.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010990.html</guid><pubDate>Wed, 21 Jan 2026 16:57:13 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Freie Wohlfahrt - Heizkostenzuschuss ]]></title><description><![CDATA[<p>Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028174.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028174.html</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2020 14:03:05 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Freie Wohlfahrt - Seniorenerholungs- oder Kurzuschüsse]]></title><description><![CDATA[<p>Die Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich gewährt SeniorInnen (PensionistInnen) mit geringem Einkommen zu den Kosten eines Erholungs- und Kuraufenthaltes in Österreich und im EU-Raum sowie in Ländern die an Österreich angrenzen einen Zuschuss.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028208.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028208.html</guid><pubDate>Tue, 27 Jul 2021 13:53:44 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Freiwillige Krankenversicherung nach StSUG]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz gewährt an Personen mit sozialer Bedürftigkeit, die über keine Krankenversicherung verfügen, gem. § 9 StSUG als freiwillige Leistungen nach Maßgabe der Förderungsrichtlinie eine Unterstützung in Form einer Freiwilligen Krankenversicherung.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070028.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070028.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Gewährung von monatlichem Taschengeld im Rahmen der Grundversorgung; Niederösterreich]]></title><description><![CDATA[<p>Gewährung von monatlichem Taschengeld&nbsp;für hilfs- und schutzbedürftige Personen&nbsp;bei Unterbringung in organisierter Unterkunft im Rahmen der Grundversorgung in Niederösterreich.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027937.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027937.html</guid><pubDate>Mon, 21 Sep 2020 18:20:04 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Grundversorgung Oberösterreich - individuelle Unterstützung]]></title><description><![CDATA[<p>Geldleistungen an hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die Zielgruppe der Grundversorgungsvereinbarung Art.15a B-VG sind, zur Deckung der Grundbedürfnisse in den Bereichen Lebensunterhalt und Wohnen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024298.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024298.html</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2020 08:21:56 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Härtekredite und Zuschüsse]]></title><description><![CDATA[<p>In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen und von persönlichen Förderungsvoraussetzungen Kredite bzw. Zuschüsse gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,5 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046705.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046705.html</guid><pubDate>Fri, 23 Jan 2026 07:55:42 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Heizkesseltauschförderung "Sauber Heizen für Alle", NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.</p> <p>Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden.</p> <p>Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Antragstellung erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Antragstellung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060870.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060870.html</guid><pubDate>Tue, 06 Feb 2024 15:37:05 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Heizkostenzuschuss]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Tirol gewährt alljährlich für die Heizperiode einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten laut der geltenden Richtlinie des Landes Tirol für den Heizkostenzuschuss.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016211.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016211.html</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2026 10:44:58 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg]]></title><description><![CDATA[<p>Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die finanziellen Mehrbelastungen der kalten Jahreszeit für SalzburgerInnen mit niedrigem Einkommen ausgeglichen werden. Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Unterstützung die unabhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes gewährt wird.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015551.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015551.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark]]></title><description><![CDATA[<p>Durch den einmaligen Heizkostenzuschusses sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025535.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025535.html</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2026 08:46:22 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen]]></title><description><![CDATA[<p>Einmalige finanzielle Unterstützung zur Linderung oder Beseitigung einer akuten, nicht vorhersehbaren Notsituation und ist geknüpft an Beratungseinheiten mit Mitarbeitenden der Sozialen Arbeit. Diese subsidiär gedachte Unterstützung greift, wenn andere gesetzlich zustehende Ansprüche bereits ausgeschöpft sind beziehungsweise andere gesetzliche Anspruchsmöglichkeiten nicht geltend gemacht werden können.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010636.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010636.html</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 15:23:55 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe in besonderen Lebenslagen]]></title><description><![CDATA[<p>Die Hilfe in besonderen Lebenslagen stellt grundsätzlich eine einmalige, finanzielle Unterstützung dar. Sie soll Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse in eine Notlage geraten sind, als Überbrückung dienen. Ein weiteres Ziel dieser einmaligen, finanziellen Unterstützung ist die Vermeidung einer längerfristigen, sozialen Gefährdung und soll damit einem Abrutschen in nachhaltig prekäre Verhältnisse entgegengewirkt werden.</p> <p>Förderadressat: Privatperson in einer außergewöhnlichen Lebenslage oder Notsituation</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024983.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024983.html</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 10:29:35 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe in besonderen Lebenslagen]]></title><description><![CDATA[<p>Die Förderung &#34;Hilfe in besonderen Lebenslagen&#34; bietet pro Jahr eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für SteirerInnen, die sich in einer Notlage befinden. Anhand von Bewertungskriterien wird die Höhe der möglichen Beihilfe individuell festgelegt.</p> <p>Weiters können jährlich Lebensmittelgutscheine beantragt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, Bargeld vom Konto zu beheben.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025576.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025576.html</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2026 08:46:22 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe in besonderen Lebenslagen, Bgld SHG ]]></title><description><![CDATA[<p>Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind und der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. <br>Die Hilfe in besonderen Lebenslagen besteht in:</p> <ol> <li>Hilfen zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage</li> <li>Hilfen zur Überbrückung außerordentlicher Notstände.</li> </ol> <p>Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann unabhängig von einem Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden. <br>Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. <br>Geld- und Sachleistungen können von Bedingungen abhängig gemacht oder unter Auflagen gewährt werden, welche der Hilfesuchende zu erfüllen hat, um den bestmöglichen Erfolg der Hilfeleistung sicherzustellen. Die Leistungen dürfen nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass sich der Hilfesuchende gegenüber dem Sozialhilfeträger zum Rückersatz der Leistungen für den Fall verpflichtet, dass sie diese durch bewusst unwahre Angaben oder durch bewusstes Verschweigen maßgebender Tatsachen erwirkt hat. <br>Geldleistungen können in Form von nichtrückzahlbaren Aushilfen oder in Form von unverzinslichen Darlehen gewährt werden. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann weiters in der gänzlichen oder teilweisen Übernahme des Zinsendienstes für ein Darlehen oder in der Bürgschaft gegenüber einem Darlehensgeber bestehen. Darlehen dürfen nur gewährt werden, wenn die Rückzahlung dem Hilfesuchenden zumutbar ist. <br>Ergibt sich später, dass die Rückzahlung eines Darlehens dem Hilfeempfangenden nicht oder vorübergehend nicht zumutbar ist, so kann auf die Rückzahlung ganz oder teilweise verzichtet oder diese gestundet werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028745.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028745.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:46:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe in besonderen Lebenslagen - Förderung der Stadt Graz]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz gewährt als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gemäß § 12 Abs. 2 StSUG eine Hilfe in besonderen Lebenslagen für die Zielgruppe des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056019.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056019.html</guid><pubDate>Fri, 29 Nov 2024 09:54:44 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe in besonderen Lebenslagen, Niederösterreich]]></title><description><![CDATA[<p>Hilfe in besonderen Lebenslagen wird durch folgende zwei Leistungen erbracht.</p> <p><br />•Die „Hilfe zur Schaffung und Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage“ umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, für Personen, die keine geeignete wirtschaftliche Lebensgrundlage haben, eine solche zu schaffen oder die bereits bestehende abzusichern. Die Hilfe erfolgt durch Gewährung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe.<br />•Die „Hilfe für Familien und alte Menschen“ dient zur Weiterführung des Haushaltes, der Erhaltung eines geordneten Familienlebens und der sozialen Eingliederung von Familien. Die Hilfe erfolgt in Form der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe.<br />Im Rahmen dieser Leistung erhalten Personen, die innerhalb der Heizperiode (November bis März), Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen, automatisch mit ihrer monatlichen Leistung den jährlich von der NÖ Landesregierung beschlossenen Heizkostenzuschuss.<br />Ein sonstiger Gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und der Hilfe in besonderen Lebenslagen ist ausgeschlossen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025899.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025899.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfeleistungen für Verbrechensopfer]]></title><description><![CDATA[<p>Ersatzleistungen für Opfer und Hinterbliebene sowie Heilfürsorge, orthopädische Versorgung und Rehabilitation</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004670.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004670.html</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 09:50:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte]]></title><description><![CDATA[<ul> <li>Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte.</li> <li>Als unverschuldete Notsituation gelten durch schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, körperliches Gebrechen oder Tod des Betriebsleiters oder dessen Angehörigen entstandene, unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung bzw. andere wirtschaftliche Nachteile.</li> <li>Ebenso kann bei existenzbedrohenden und weit über den Durchschnitt hinausgehenden Schäden durch nicht versicherbare Naturereignisse, eine Unterstützung gewährt werden.</li> <li>Als Förderungsempfänger kommen natürliche Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen, deren Hofstelle im Land Salzburg liegt in Betracht.</li> <li>Der Unterstützungsbetrag wird einmalig als Direktzuschuss gewährt.</li> <li>Der Direktzuschuss wird bis 25.4.2017 bis zu einer Höhe von € 3.633,64 pro Jahr und Empfänger gewährt, ab 25.4.2017 bis zu einer Höhe von € 3.500,--.</li> <li>In familiär besonders tragischen Fällen ist eine Überschreitung dieses Höchstbetrages um maximal 50 % möglich.</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020478.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020478.html</guid><pubDate>Tue, 16 Jul 2024 08:31:17 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe und finanzielle Unterstützung für Familien in Notsituationen]]></title><description><![CDATA[<p>Familien mit Kindern, die in eine besonders schwierige soziale Situation bzw. in eine finanzielle Notlage geraten sind, wird mit dieser <strong>einmaligen finanziellen Unterstützung</strong> geholfen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063585.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063585.html</guid><pubDate>Mon, 10 Nov 2025 16:08:22 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe zum Lebensunterhalt, Bgld ChG ]]></title><description><![CDATA[<p>Volljährigen Menschen mit Behinderungen ist Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe der §§ 5 und 13 Bgld. SUG sowie Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung gemäß § 16 Bgld. SUG zu gewähren; der Zuschlag gemäß § 13 Abs. 2 Z 4 Bgld. SUG gebührt nicht, wenn Leistungen gemäß §§ 22 und 23 bezogen werden.</p> <p><br />Bei stationärer Unterbringung in Einrichtungen gemäß § 23 kann Menschen mit Behinderungen in den Monaten Juni und Dezember zusätzlich zur Leistung gemäß Abs. 1 eine Bekleidungsbeihilfe bis zur Höhe von 30% des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende (§ 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 200/2023) gewährt werden, sofern die Anschaffung von Kleidungsstücken nicht durch das Einkommen des Menschen mit Behinderung gemäß §§ 6 und 7 sichergestellt ist.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039817.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039817.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:57:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe zum Lebensunterhalt für MmB - gem. § 8 K-ChG]]></title><description><![CDATA[<p>Die Hilfe zum Lebensunterhalt gem. § 8 K-ChG ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung mit wenig oder keinem Einkommen. Die Gewährung und Berechnung erfolgt nach Kalendermonaten. Dauerleistungen sind vorgesehen.</p>
<p>Die Höhe richtetet sich dabei nach dem Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, wobei hier auf das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, <a href="https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_189_0/1955_189_0.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BGBl. Nr. 189/1955</a>, in der Fassung des Bundesgesetzes <a href="https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/110" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BGBl. I Nr. 110/2024</a> abzustellen ist.</p>
<p>Die Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft gibt den anzuwendenden Prozentsatz vor. Alleinstehende bzw. Alleinerziehende haben 100 Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende als Ausgangsbetrag für weitere Berechnungen. Wohnen zwei Erwachsene in einer Haushaltsgemeinschaft, so sind beide mit je 70 zu bemessen. </p>
<p>Von diesem Ausgangsbetrag ist das Einkommen zu berücksichtigen. Das Einkommen wird in § 6 K-ChG geregelt und es zählt alles zum Einkommen, was nicht ausdrücklich davon ausgenommen ist. Ausnahmen sind beispielsweise die Familienbeihilfe oder das Pflegegeld.</p>
<p>Es gibt Zuschläge für Alleinerziehende und für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet und für die Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes zu sorgen haben oder hatten und keine Eigenpension aufweisen.</p>
<p>Die Hilfe zum Lebensunterhalt gliedert sich in Deckung des Lebens- und angemessenem Wohnbedarfs. Der Lebensbedarf umfasst den Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Der Wohnbedarf umfasst den Aufwand für Miete, Betriebskosten und Abgaben. Wird der Wohnbedarf ganz oder teilweise von anderer Seite gedeckt, so sind Abzüge vorzunehmen.</p>
<p>Eine Leistung nach § 12 K-SHG 2021 (&#34;Sozialhilfe&#34; bzw. veraltet &#34;Mindestsicherung&#34;) schließt eine Hilfe zum Lebensunterhalt aus und umgekehrt.</p>
<p>Als Nebenleistung kann die leistungsberechtigte Person erforderlichenfalls krankenversichert werden.</p>
<p>Die Zuständigkeit für diese Leistung liegt grundsätzlich bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Wird vom Land Kärnten eine halbinterne Leistung zuerkannt, so geht die Zuständigkeit auf die Kärntner Landesregierung über. Eine halbinterne Leistung ist beispielsweise die Förderung in einer Beschäftigungswerkstätte, Anlehre oder in einem Beschäftigungsprojekt (z.B. ChancenForum).</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019736.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019736.html</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 10:46:30 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfe zum Lebensunterhalt für MmB – Zusatzleistungen]]></title><description><![CDATA[<p>Sofern es im Einzelfall zur Vermeidung besonderer Härtefälle notwendig ist, dürfen gem. § 8 Abs. 3 K-ChG dem Menschen mit Behinderung zusätzliche Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts oder zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs gewährt werden, soweit dies durch eine gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt nicht abgedeckt ist und dies im Einzelfall nachgewiesen wird.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019744.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019744.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:47:42 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfsmittelpool für Schüler:innen]]></title><description><![CDATA[<ul><li>Gemäß § 15 Abs. 1 lit. g Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) wird die Anschaffung von Hilfsmitteln für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gefördert.</li><li>Die benötigten Hilfsmittel werden über einen Träger angekauft und bedarfsgerecht zugewiesen (&#34;Hilfsmittelpool&#34;).</li><li>Die Hilfsmittel unterstützen schulpflichtige Kinder- und Jugendliche im Unterricht und verbleiben im Eigentum des Landes Kärnten.  </li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028380.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028380.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:47:42 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Housing First – Startunterstützung ]]></title><description><![CDATA[<p>Ziel des Unterstützungsprogramms Housing First ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1a LWA-G ist die Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit. Zuwendungen werden in Form von Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung (gem. § 2 Abs. 2 Z 2 LWA-G) geleistet.</p> <p>Eine der Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung ist - neben Betreuung durch zugelassene Beratungseinrichtungen, Vermittlung von Wohnraum und Übernahme von Anmietungskosten (Kautionen, Finanzierungsbeiträge) - die Auszahlung einer bedarfsorientierten Startunterstützung i.H.v. max. EUR 800,- als nicht rückzahlbare Geldzuwendung.</p> <p>In der Richtlinie „Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit“ ist zur Startunterstützung Folgendes festgehalten:</p> <p>Bei Bedarf können nicht vermeidbare Übersiedlungskosten sowie die tatsächlichen Kosten für die Anschaffung einer Küche – sofern die Housing First-Wohnung nicht mit einer solchen ausgestattet ist – oder einer Waschmaschine – sofern keine Waschküche im Haus vorhanden ist – bis zu einer Höhe von insgesamt maximal EUR 800 pro Haushalt übernommen werden. Die anfallenden Kosten sind bereits bei Antragstellung anzugeben und für stichprobenartige Überprüfungen durch die Abwicklungsstelle bei den Beratungseinrichtungen durch Nachweise zu belegen (z.B.: Rechnung für Umzugsfirma oder angemietetes Transportfahrzeug). Eine Startunterstützung kann nur gewährt werden, wenn ebenfalls eine Übernahme von Anmietungskosten und/oder eine Betreuung gem. Richtlinie bewilligt wird. Die Abwicklungsstelle zahlt nach Bewilligung des entsprechenden Antrags die Startunterstützung als nicht rückzahlbare Einmalzahlung direkt an die Antragsteller:innen oder die:den Verkäufer:in bzw. Dienstleister:in aus.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[20 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069731.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069731.html</guid><pubDate>Thu, 30 Oct 2025 09:41:37 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Humanitäre Spenden und Zuschüsse]]></title><description><![CDATA[Spenden und Zuschüsse im Rahmen von Nachbarschaftshilfen aber auch Hilfestellungen bei Krisensituationen an natürliche Personen und Hilfsorganisationen. ]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022417.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022417.html</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 11:17:20 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Internatsbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Internatsbeihilfe für SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in der Steiermark. Um einkommensschwache Familien von Kranken-pflegeschülerInnen zu unterstützen, wird eine Internatsbeihilfe, gestaffelt nach Einkommen, gewährt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028463.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028463.html</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2026 07:50:17 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Kärntner Grundversorgung - Direktleistungen an/für Fremde ]]></title><description><![CDATA[<p>Auszahlung von Lebensunterhalt (§ 3 Abs. 1 lit. b K.GrvG), Taschengeld (§ 3 Abs. 1 lit. c K-GrvG), Miete bei individueller Unterbringung (§ 3 Abs. 1 lit. a K-GrvG), Schulbedarf für Kinder (§ 3 Abs. 1 lit. j K-GrvG)&nbsp;, Übernahme von Transportkosten bei Überstellungen und behördlichen Ladungen (§ 3 Abs. 1 lit. i K-GrvG), Bekleidungsgeld (§ 3 Abs. 1 lit. l K-GrvG), Überbrückungshilfe bei freiwilliger Rückkehr (§ 3 Abs. 1 lit. n K-GrvG) sowie Kostenübernahme eines ortsüblichen Begräbnisses oder eines Rückführungsbeitrages (§ 3 Abs. 1 lit. m K-GrvG) gemäß dem Kärntner Grundversorgungsgesetz.</p>
<p><strong>Förderadressat:</strong> hilfs- und schutzbedürftige Fremde gem. § 2 K-GrvG</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027184.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027184.html</guid><pubDate>Tue, 23 May 2023 09:18:51 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Kärntner Grundversorgung - Krankenversicherung]]></title><description><![CDATA[<p>Bezieher einer Grundversorgung sind im Rahmen des § 3 Abs. 1 lit. e&nbsp;K-GrvG zu versichern, wobei die Versicherung&nbsp;die&nbsp;Pflichtversicherung gemäß § 9 ASVG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 lit.h. Kärntner Grundversorgungsgesetz umfasst.</p>
<p>Weiters&nbsp;werden gem. § 3 Abs. 1 lit. f K-GrvG darüber hinausgehende, notwendige, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckte Leistungen, nach Einzelfallprüfung, gewährt (Selbstbehalte zu Heilbehelfen).</p>
<p>Die Beitragsleistungen bzw. Selbstbehalte werden vom Land Kärnten an den Versicherungsträger angewiesen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028638.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028638.html</guid><pubDate>Tue, 23 May 2023 09:21:49 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[KLIEN – Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch]]></title><description><![CDATA[<p>Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert. Die gegenständliche Fördermaßahme wird aus Mitteln des BMWET finanziert.</p>
<p>KLIEN-Aktionsfeld: Energiewende vorantreiben</p>
<p><u>Programm: KLIEN – Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch</u></p>
<p>Gefördert wird eine bedarfsorientierte Energiesparberatung für private, armutsbetroffene Haushalte, sowie der Austausch ineffizienter Geräte gegen energieeffiziente Geräte. Der Austausch der Geräte erfolgt auf Basis einer vorab durchgeführten Energiesparberatung.</p>
<p>Die Beratung erfolgt direkt am Hauptwohnsitz der Förderwerber:innen durch eine:n fachkundige:n Energieberater:in. Die Maßnahmen müssen durch diesen vorgeschlagen werden. </p>
<p>Pro Haushalt wird der Tausch von max. zwei Geräten gefördert. Förderungsfähige Geräte sind:</p>
<p>• Kühl-/Tiefkühlschränke<br />• Kühl-Gefrier-Kombinationen<br />• Geschirrspüler<br />• Waschmaschinen<br />• E-Herde und Backöfen</p>
<p>Die Förderung für die Energiesparberatung beträgt 100% der Kosten und beinhaltet Anfahrt, Beratung und Administrationsaufwand.</p>
<p>Die Förderung für den Gerätetausch beträgt 100% der Kosten und beinhaltet die Gerätekosten, Lieferung, Montage, Einschulung sowie die Entsorgung des Altgeräts.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[15 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076769.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076769.html</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 10:31:50 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[KünstlerInnenhilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Soziale Leistungen in Notfällen für österreichische KünstlerInnen verschiedener Kunstsparten, als Beitrag zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,65 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005347.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005347.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:39:32 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Künstler-Sozialversicherungsfonds - Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler]]></title><description><![CDATA[<ul> <li>Der Künstler-Sozialversicherungsfonds kann seit der Novelle 2015 Kunstschaffenden in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen Beihilfen gewähren. Hierfür stehen jährlich bis zu € 500.000,- zur Verfügung, dies unter der Voraussetzung, dass dadurch die Gewährung der Beitragszuschüsse nicht gefährdet wird.</li> <li>Zweck ist die Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen und unselbständigen Künstlerinnen/Künstler durch Gewährung von Beihilfen in<br />besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen.</li> <li>Die Grundlagen für die Vergabe von diesen Beihilfen sind in Richtlinien festgelegt.<br /><br /></li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,5 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055243.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055243.html</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2024 11:04:18 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Landesstipendium für Vorarlberger Studierende ]]></title><description><![CDATA[<p>Gefördert werden sozial bedürftige und begabte Vorarlberger Studierende an (Fach-)Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1009869.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1009869.html</guid><pubDate>Fri, 23 Jan 2026 09:33:26 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Landeszuschuss für Kieferregulierungen]]></title><description><![CDATA[<p>Landeszuschuss für zahnärztliche Kieferregulierungen, soweit diese unter die Richtlinie des jeweiligen Unterstützungsfonds fallen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,2 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027861.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027861.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:54:16 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Lebensunterhalt, Bgld SHG]]></title><description><![CDATA[<ul><li>Der Hilfe suchenden Person kann Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe der §§ 5 und 13 Bgld. SUG gewährt werden, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist.</li><li>Bei stationärer Unterbringung in Einrichtungen gemäß § 15 Abs. 1 kann der Hilfe suchenden Person in den Monaten Juni und Dezember zusätzlich zur Leistung gemäß Abs. 1 eine Bekleidungsbeihilfe bis zur Höhe von 30% des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende (§ 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 200/2023) gewährt werden, sofern die Anschaffung von Kleidungsstücken nicht durch das Einkommen des Hilfeempfängers gemäß § 7 sichergestellt ist.</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073444.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073444.html</guid><pubDate>Tue, 03 Mar 2026 10:48:11 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Lebensunterhalt und Mietzinsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen]]></title><description><![CDATA[<p><strong>Hilfe zum Lebensunterhalt</strong> ist Menschen mit Behinderung unter Bedachtnahme auf Abs. 4 zu gewähren,</p>
<ul><li>die das 18. Lebensjahr vollendet haben,</li><li>die nicht in einer Einrichtung der Behindertenhilfe vollstationär betreut werden,</li><li>die eine Hilfe gemäß §§ 8, 16, 18 oder 21 erhalten oder innerhalb der letzten sechs Jahre über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im zuerkannten Ausmaß in Anspruch genommen haben und</li><li>deren Gesamteinkommen (§ 11) die Höhe des Richtsatzes (§ 10 Abs. 1 Z. 1) nicht erreicht.</li></ul>
<p style="padding-left: 30px;">Sind durch eine vollstationäre Betreuung nicht alle Leistungen des Lebensunterhalts gedeckt, gebührt dem Mensch mit Behinderung eine anteilsmäßige Hilfe zum Lebensunterhalt.<br /><br />Der Lebensunterhalt umfasst den Aufwand für die regelmäßig gegebenen Bedürfnisse zur Führung eines menschenwürdigen Lebens, insbesondere für Nahrung, Unterkunft, Hausrat, Beheizung, Bekleidung und andere persönliche Bedürfnisse, zu denen auch eine angemessene Pflege der Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben gehören.</p>
<p><strong>Mietzinsbeihilfe</strong> ist Menschen mit Behinderung zu gewähren,</p>
<ul><li>die das 18. Lebensjahr vollendet haben,</li><li>die erheblich bewegungsbehindert sind und aus diesem Grund einen erhöhten Platzbedarf haben,</li><li>die Inhaber einer Wohnung sind und</li><li>deren Gesamteinkommen (§ 11) die Höhe des eineinhalbfachen Richtsatzes (§ 10 Abs. 1 Z 1) nicht erreicht.<br /><br />Als Mietzins gilt jener Betrag, den Menschen mit Behinderung nach Abzug der Leistungen Dritter für die Benützung der Wohnung tatsächlich zu entrichten haben. Als Mietzins gelten auch die für Eigentumswohnungen, Eigenheime und Genossenschaftswohnungen zu leistenden Annuitäten und die Betriebskosten im Sinne der mietenrechtlichen Bestimmungen.</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078617.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078617.html</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2026 13:16:15 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Menschen mit Behinderung - Taschengeld gem. § 13 Abs. 2 K-ChG ]]></title><description><![CDATA[<p>Anspruch auf ein Taschengeld nach § 13 Abs. 2 K-ChG haben Menschen mit Behinderung, die gem. § 13 Abs. 1 K-ChG vollstationär untergebracht sind und über keine eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) verfügen. Unter vollstationären Leistungen werden verschiedene Wohnformen verstanden. Die Höhe beträgt 18 % des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende pro Monat.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020379.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020379.html</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 10:55:09 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mietzins- und Annuitätenbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Tirol gewährt an natürliche Personen eine Beihilfe zur Milderung der Belastungen durch den Wohnungsaufwand. Eine solche Beihilfe wird im Regelfall nur für nicht wohnbaugeförderte Wohnungen gewährt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019769.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019769.html</guid><pubDate>Fri, 05 Sep 2025 11:36:55 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mindestsicherung/Sozialhilfe – Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts]]></title><description><![CDATA[<p>Durch pauschale monatliche Geldleistungen (Mindestsätze) wird der für den Lebensunterhalt regelmäßig wiederkehrende Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Benützung von Verkehrsmitteln, Reinigung, Hausrat und Energie sowie für eine angemessene soziale und kulturelle Teilhabe abgegolten.</p> <p><br />Der Mindestsatz für das Jahr 2022 beträgt für:</p> <ul> <li>Alleinstehende und AlleinerzieherInnen 733,46 Euro</li> <li>Volljährige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft 550,09 Euro</li> <li>ab der dritten volljährigen unterhaltsberechtigten Person 366,73 Euro</li> <li>Personen in einer Wohngemeinschaft 550,09 Euro</li> <li>Gestaffelte Sätze für Minderjährige</li> <ul> <li>für die älteste und zweitälteste minderjährige Person 242,04 Euro       </li> <li>für die drittälteste minderjährige Person 222,48 Euro</li> <li>für die viert- bis sechstälteste minderjährige Person 146,69 Euro</li> <li>ab der siebtältesten minderjährigen Person 117,35 Euro</li> </ul> </ul> <p>Die Mindestsätze gebühren 12 mal im Jahr. Zusätzliche vierteljährliche Sonderzahlungen in der Höhe von € 88,01 stehen bestimmten Personengruppen zu (z.B. AlleinerzieherInnen, Minderjährigen, AusgleichszulagenbezieherInnen, etc.), wenn sie länger als 3 Monate im Bezug der Mindestsicherungsleistung stehen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059534.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059534.html</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2026 10:43:09 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[ Mindestsicherung/Sozialhilfe - Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände]]></title><description><![CDATA[<p>Im Rahmen der Richtlinie Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz können insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt werden:</p>
<ul><li> Zuschuss für die Nachbeschaffung oder Reparatur von notwendigen Einrichtungsgegenständen</li><li>Zuschuss für offene Mietrückstände bei drohender Delogierung</li><li>Zuschuss für offene Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie Abgaben für eine Wohnung</li><li>Zuschuss für offene Nachzahlungen von Stromkosten</li><li>Zuschuss zu Selbstbehalten für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen</li><li>Zuschuss für die notwendigen Wartungskosten der Heizungsanlage</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1075191.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1075191.html</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2026 13:34:06 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mindestsicherung/Sozialhilfe – Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung]]></title><description><![CDATA[<p>Der Bedarf an Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung wird vor allem durch die Einbindung der LeistungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Diese erhalten somit die e-card und sind von der Rezeptgebühr und von Selbstbehalten für Krankenhausaufenthalte befreit.</p> <p>Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung besteht während der Dauer des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, oder des Wohnbedarfs in der Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung in der Übernahme der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung oder in der Übernahme der für eine Krankenbehandlung tatsächlich nachgewiesenen Kosten im nach den Vorschriften über die allgemeine gesetzliche Krankenversicherung vorgesehenen Leistungsumfang.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059559.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059559.html</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2026 10:40:33 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mindestsicherung/Sozialhilfe – Sonstige Leistungen]]></title><description><![CDATA[<p>Bei Vorliegen von außergewöhnlichen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung aus der Mindestsicherung durch:</p> <ul> <li> eine Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung in Form einer Kostenübernahme für Erziehung, Schul- und Berufsausbildung inkl. allfälliger Unterbringungs- und Fahrtkosten,</li> </ul> <ul> <li> eine Hilfe zur Arbeit für langzeitarbeitslose LeistungsbezieherInnen in Form von finanziellen Zuschüssen an die ArbeitgeberInnen oder Kostenübernahme für gewisse Fortbildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, für Fahrtkosten zum Kursort oder für Prüfungskosten,</li> </ul> <ul> <li> einen Zuschuss für die Erstausstattung einer Wohnung, die erstmalige Anschaffung von Haushaltsgeräten, die erstmalige Anschaffung von Hausrat oder für die Kaution,</li> </ul> <ul> <li> eine Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände als Zuschuss für:</li> <ul> <li>die Nachbeschaffung/Reparatur von Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten</li> <li>offene Mietrückstände bei drohender Delogierung</li> <li>offene Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten für eine Wohnung</li> <li>offene Nachzahlungen von Stromkosten</li> <li>Selbstbehalte für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen</li> </ul> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059567.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059567.html</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2026 10:39:59 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mittagessensförderung]]></title><description><![CDATA[<p>Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen, werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066836.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066836.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 14:33:40 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Musikschulförderung]]></title><description><![CDATA[<p>Die Musikschulförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Musikschulbeiträgen gefördert.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067545.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067545.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 14:33:40 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[NÖ ArbeitnehmerInnenhilfsfonds]]></title><description><![CDATA[<ul><li>Das Land NÖ unterstützt ArbeitnehmerInnen in Niederösterreich, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle Bedrängnis geraten sind.</li><li>Die Höhe der Förderung beträgt nach Maßgabe der sozialen, familiären und wirtschaftlichen Notlage einmalig bis zu € 3.000,-.</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046747.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046747.html</guid><pubDate>Thu, 08 Jan 2026 13:33:08 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[NÖ Heizkostenzuschuss]]></title><description><![CDATA[<p>Der <strong>einmalige Heizkostenzuschuss </strong>soll einkommensschwache Haushalte in Niederösterreich finanziell unterstützen.   </p> <p>Der Heizkostenzuschuss kann <strong>auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.</strong></p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046689.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046689.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Notstandshilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Notstandshilfe dient als Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld zur Existenzsicherung während der weiter andauernden Arbeitssuche, wenn &quot;Notlage&quot; vorliegt. Bei Prüfung der &quot;Notlage&quot; werden die finanziellen Verhältnisse der Person berücksichtigt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002724.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002724.html</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2026 17:09:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[NÖ Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige]]></title><description><![CDATA[<p>Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046697.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046697.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[NÖ Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Ein Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen in NÖ kann EigentümerInnen, MieterInnen oder Nutzungsberechtigten einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung), eines geförderten Eigenheimes oder eines geförderten Wohnheimes zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach den Voraussetzungen der NÖ Wohnbauförderung bereits gefördert wurde.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014760.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014760.html</guid><pubDate>Tue, 06 Feb 2024 15:52:36 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[OÖ Schulveranstaltungshilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Familien Schulveranstaltungshilfe.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1012335.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1012335.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:49:37 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Oö. Wohn- und Energiekostenbonus]]></title><description><![CDATA[<p>Um private Haushalte bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten zu unterstützen, erhalten die Bundesländer einen einmaligen Zweckzuschuss gemäß dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz). Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 450 Millionen Euro. Oberösterreich erhält davon 16,776 %. <br />Der Zweckzuschuss ist von den Ländern zusätzlich zu bereits für diesen Zweck vorgesehenen Landesmitteln im Jahr 2023 für Beihilfen an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten (Wohn- und Heizkostenzuschüsse) zu verwenden.</p> <p><br />Auf die Gewährung des Zuschusses im Rahmen des „Oö. Wohn- und Energiekostenbonus 2023“ besteht kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.</p> <p>Entsprechend der folglich durch die Oö. Landesregierung beschlossene Richtlinie für die Gewährung eines Wohn- und Heizkostenzuschusses gem. Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz beträgt die Höhe des Zuschusses pro Haushalt: </p> <p>Einpersonenhaushalt: 200,00 Euro</p> <p>Mehrpersonenhaushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 200,00 Euro</p> <p>Mehrpersonenhaushalte mit 1 Kind unter 18 Jahren: 300,00 Euro</p> <p>Mehrpersonenhaushalte mit 2 oder mehr Kinder unter 18 Jahren: 400,00 Euro </p> <p>Die Voraussetzungen zur Gewährung des Bonus werden unter dem nächsten Punkt beschrieben. Aufgrund dieser Voraussetzungen werden rund 45% aller OÖ Haushalte antragsberechtigt sein. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[75,49 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061381.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061381.html</guid><pubDate>Thu, 15 Jun 2023 13:16:56 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen]]></title><description><![CDATA[<p>Die Hilfeleistung ‚Persönliches Budget‘ wird sinnesbeeinträchtigten und/oder erheblich bewegungs-beeinträchtigten Menschen unter Bedachtnahme auf pflegebezogene Geldleistungen gewährt, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Wohneinrichtungen gemäß § 18 zu ermöglichen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078625.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078625.html</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2026 13:17:03 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Pflegende Angehörige - Förderung der Stadt Graz]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz gewährt an pflegende Angehörige mit Pflegestufe 3, 4 und 5 eine Förderung für die erteilte Pflege.</p> <p>Höhe der Förderung:</p> <ul> <li>PG Stufe 3: 20 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50% = Netto ca. 1.200.- Euro</li> <li>PG Stufe 4: 30 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50% = Netto ca. 1.600.- Euro</li> <li>PG Stufe 5: 40 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50% = Netto ca. 2.000.- Euro</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066489.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066489.html</guid><pubDate>Tue, 10 Mar 2026 09:36:24 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Psychiatrische Familienpflege - Zuschuss an Gastfamilien]]></title><description><![CDATA[<p>Gastfamilien, die im Rahmen der „Psychiatrischen Familienpflege“ Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf aufnehmen, erhalten monatliche Beiträge für deren Versorgung und Betreuung.</p> <p>Mit Familien oder Lebensgemeinschaft, die sich für die Aufnahme eines psychisch kranken Menschen interessieren, werden in ausführlichen Gesprächen die relevanten Daten erhoben und alle auftauchenden Fragen besprochen. Parallel zu den Gesprächen mit der Familie kommt es zu einer Abklärung der Erwartungen und Möglichkeiten mit den psychisch kranken Menschen, die sich für eine Aufnahme bewerben. Ziel ist es, eine geeignete Familie für den/die Betreffende/n zu finden.</p> <p><strong>Ziele der Leistungsform</strong></p> <p>• Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten</p> <p>• Vollständige Integration im Gemeindeleben</p> <p>• Erhöhung der Lebensqualität</p> <p>• Hohes Maß an persönlicher Freiheit</p> <p><strong>Zielgruppe: </strong>Die Kundinnen und Kunden sind Menschen mit dauerhaftem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen und zur Bewältigung des Alltags werden Unterstützung und Begleitung benötigt.</p> <p>Die <strong>unmittelbaren Betreuungsleistungen</strong> erbringt die jeweilige Gastfamilie. Diese sind mittels Vertrag geregelt. Die Verträge haben keine zeitliche Befristung und werden mit einer Kündigungsfrist für alle VertragspartnerInnen (KundIn, Familie und Trägerorganisation) geschlossen.</p> <p><strong>Der Mensch mit psychischer Beeinträchtigung leistet einen Beitrag.</strong></p> <p>Die <strong>MitarbeiterInnen psychosozialer Dienste unterstützen</strong> die Familien in der Gestaltung der individuellen Betreuungsform durch Hausbesuche und Gastfamilientreffen und bieten nach Wunsch auch individuelle Begleitung bei auftretenden Fragen und Problemen an.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022805.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022805.html</guid><pubDate>Mon, 25 Jul 2022 10:25:01 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Ruhegeld des Landes Kärnten für Pflegepersonen von Pflegekindern]]></title><description><![CDATA[<p>Pflegemüttern (Pflegevätern nur, sofern die Pflegebewilligungen auf diese lauten) kann Ruhegeld gewährt werden, wenn sie während der Ausübung der Pflege und Erziehung mit Hauptwohnsitz in Kärnten gemeldet waren und Anspruch auf Pflegegeld hatten bzw. im Rahmen eines sozialen Dienstes ganztägige Pflege und Erziehung gewährten, sofern sie nicht gleichwertige oder ähnliche Leistungen von einer anderen Gebietskörperschaft beziehen oder ihre Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt haben.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031509.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031509.html</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 16:33:01 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Salzburger Grundversorgung - Bestattung]]></title><description><![CDATA[<p>Kostenübernahme eines einfachen Begräbnisses oder eines Rückführungsbetrages in derselben Höhe für Personen, die die Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung erfüllen und für die Kosten nicht anderweitig vorgesorgt wurde oder die Kosten nicht von Dritten getragen werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028844.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028844.html</guid><pubDate>Wed, 01 Oct 2025 13:51:09 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Salzburger Grundversorgung für Erwachsene und Familien - Privatwohnhafte]]></title><description><![CDATA[<p>Unterbringung und Verpflegung in privaten Wohnungen (private Unterkünfte bei Angehörigen oder in selbst beschafften Mietwohnungen).</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1035799.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1035799.html</guid><pubDate>Wed, 01 Oct 2025 16:23:19 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Salzburger Grundversorgung - Verwaltungsleistungen]]></title><description><![CDATA[<p>Auszahlung von Geldleistungen für gewisse Bedarfe wie Bekleidung, Schulbedarf für Schüler, Taschengeld für Quartierbewohner, Verpflegungsgeld für privat Wohnende sowie die Übernahme der Transportkosten im Falle von behördlichen Ladungen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028224.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028224.html</guid><pubDate>Wed, 01 Oct 2025 14:17:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sauber Heizen für Alle, OÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. Das Förderprogramm wurde im Rahmen der gemeinsamen Bund/Länder Wärmestrategie entwickelt und zielt auf Haushalte der untersten drei Einkommensdezile ab. Die Abwicklung erfolgt in Kooperation zwischen den Bundesländern und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) in Vertretung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).</p> <p>Gefördert wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung, der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie</p> <ul><li>Nah-/Fernwärmeanschluss</li><li>Holzzentralheizungsgerät</li><li>Wärmepumpe</li></ul> <p>bei einkommensschwachen privaten Haushalten.</p> <p>Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem <a href="https://www.land-oberoesterreich.gv.at/270992.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Link</a>.<u></u></p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056274.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056274.html</guid><pubDate>Fri, 18 Jul 2025 10:56:18 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sauber Heizen für Alle, TIR]]></title><description><![CDATA[<div> <p>Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. Das Förderprogramm wurde im Rahmen der gemeinsamen Bund/Länder Wärmestrategie entwickelt und zielt auf Haushalte der untersten drei Einkommensdezile ab. Die Abwicklung erfolgt in Kooperation zwischen den Bundesländern und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) in Vertretung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).</p> <p>Die Förderungen beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie auf den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen).</p> <p>Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) wird für folgende Heizungsarten gefördert:</p> <ul> <li>Hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse</li> <li>Holzzentralheizungsgeräte (Pellet-, Hackgut- und Scheitholzkessel)</li> <li>Wärmepumpen (Luftwärme-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen)</li> </ul> <p>Ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe können nur gefördert werden, wenn keine Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes bzw. klimafreundliches Nah- /Fernwärmenetz gegeben ist.</p> </div>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058692.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058692.html</guid><pubDate>Thu, 22 Jan 2026 13:31:20 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sauber Heizen für Alle, Vbg]]></title><description><![CDATA[<p>Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. Das Förderprogramm wurde im Rahmen der gemeinsamen Bund/Länder Wärmestrategie entwickelt und zielt auf Haushalte der untersten drei Einkommensdezile ab. Die Abwicklung erfolgt in Kooperation zwischen den Bundesländern und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) in Vertretung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).</p> <p>Gefördert wird der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie</p> <ul><li>Nah-/Fernwärmeanschluss</li><li>Holzzentralheizungsgerät</li><li>Wärmepumpe</li></ul> <p>bei einkommensschwachen privaten Haushalten.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,15 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056746.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056746.html</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2026 08:45:04 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sauber Heizen für Alle, Wien]]></title><description><![CDATA[<div> <p>Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. Das Förderprogramm wurde im Rahmen der gemeinsamen Bund/Länder Wärmestrategie entwickelt und zielt auf Haushalte der untersten drei Einkommensdezile ab. Die Abwicklung erfolgt in Kooperation zwischen den Bundesländern und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) in Vertretung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).</p> <p>Gefördert wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung, der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie</p> <ul> <li>Nah-/Fernwärmeanschluss</li> <li>Holzzentralheizungsgerät</li> <li>Wärmepumpe</li> </ul> <p>bei einkommensschwachen privaten Haushalten.</p> <p>Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem <a href="https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html" target="_blank" rel="noopener">Link</a>.<u></u></p> </div> <p>Dieser Antrag steht nur Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058619.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058619.html</guid><pubDate>Tue, 10 Feb 2026 09:51:17 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Schulbeihilfen, Heimbeihilfen, Fahrtkostenbeihilfe für SchülerInnen]]></title><description><![CDATA[<p>Nach den Bestimmungen des Schülerbeihilfengesetzes 1983 haben Schüler/Schülerinnen an Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst (MTF) sowie an Schulen für medizinische Assistenzberufe Anspruch auf Schulbeihilfe, Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031608.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031608.html</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2026 10:23:10 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Schülerbeihilfen]]></title><description><![CDATA[<p>Transferzahlungen (Schulbeihilfe, Heimbeihilfe, Besondere Schulbeihilfe)</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006097.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006097.html</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2026 09:58:58 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Schülerbeihilfen]]></title><description><![CDATA[<p>Schülerinnen und Schülern von finanzschwachen und kinderreichen Familien, die allgemeinbildende Pflichtschulen, allgemeinbildende mittlere und höhere Schulen (bis einschließlich der 9. Schulstufe) besuchen, soll in Form von Heim- und Schulbeihilfen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.</p>
<p>Außerdem dient diese Förderung, unter Berücksichtigung der sozialen Lage, den burgenländischen Schülerinnen und Schülern bei Schulaufenthalten im Ausland.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016708.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016708.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:46:24 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[SchülerInnen-Unterstützungen für mehrtägige Schulveranstaltungen]]></title><description><![CDATA[<p>Besonders bedürftige Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden Pflichtschule, die an einer Wintersportwoche, einer Sommersportwoche oder einer Projektwoche teilnehmen, erhalten eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Wien.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1034313.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1034313.html</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2026 08:58:34 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen]]></title><description><![CDATA[<p>Unterstützt werden kann die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungsverordnung 1995 wie z.B. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder Sprachreisen, die insgesamt länger als vier Tage dauern.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006402.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006402.html</guid><pubDate>Thu, 26 Feb 2026 10:42:19 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Schülerunterstützung für mehrtägige sport- bzw. bewegungsorientierte Schulveranstaltungen]]></title><description><![CDATA[<p>Das Bildungsministerium fördert Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler, die einer hohen finanziellen Gesamtbelastung ausgesetzt sind, für die Teilnahme ihres Kindes/ihrer Kinder an mehrtägigen sport- bzw. bewegungsorientierten Schulveranstaltungen. Pro Teilnahme wird eine Förderung von bis zu EUR 100,- gewährt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,3 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069525.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069525.html</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2026 13:59:55 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Schulskikursunterstützungsaktion]]></title><description><![CDATA[<p>Ziel dieser Aktion ist es, Kindern und Jugendlichen aus kinderreichen Familien die Teilnahme am Schulskikurs durch eine kostenlose Bereitstellung von Skisets (Ski, Bindung, Schuhe, Stöcke) zu ermöglichen. Es werden auch Schneeschuhe für Schüler und LehrerInnen angeboten. Das Land Kärnten kauft die Ausrüstungsgegenstände an, die Lagerung und den Transport der Ausrüstung übernimmt die vom Land beauftragte Firma SBK – Soziale Betriebe Kärnten.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027713.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027713.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:47:42 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Schulstart Plus - Teuerungsausgleich zum Schulstart]]></title><description><![CDATA[<p>Beziehungsberechtigte des Schulstartklar! Gutscheins erhalten auf Grund der Teuerung gem. § 3b LWA-G zusätzlich zum Schulstartklar! Gutschein eine Zuwendung in Höhe von EUR 150,00 pro bezugsberechtigter Person. Die Zuwendung wird jeweils im ersten Halbjahr 2024, 2025 und 2026 geleistet. Im Jahr 2024 ist diese Zuwendung ein Sodexo-Gutschein iHv EUR 150,00.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[45 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063031.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063031.html</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 15:44:33 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sonderfamilienbeihilfe 2022 (§ 8 Abs. 10 Familienlastenausgleichsgesetz 1967)]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Entlastung der Familien in Österreich gelangte eine Sonderfamilienbeihilfe 2022 in Höhe von 180 Euro pro Kind für das bereits Familienbeihilfe bezogen wird, zur Auszahlung. Diese erfolgte im August 2022 automatisch und antragslos gemeinsam mit der Familienbeihilfe durch das Finanzamt Österreich. Wegen der Möglichkeit der bis zu maximal fünf Jahren rückwirkenden Antragstellung auf Familienbeihilfe erfolgen in Einzelfällen weiterhin Auszahlungen der Sonderfamilienbeihilfe. Die Sonderfamilienbeihilfe für den Anspruchsmonat August 2022 kann damit bis August 2027 noch rückwirkend gemeinsam mit der Familienbeihilfe gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[350 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058585.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058585.html</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2026 09:58:25 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sonderunterstützung Berggebiete]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Vorarlberg gewährt zur Aufrechterhaltung der Besiedelung in entlegenen Gebieten gemäß Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz Sonderunterstützungen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,111 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1042860.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1042860.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:54:16 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sonderzuwendungen für Sozialhilfe- und Mindestsicherungshaushalte (§ 3a LWA-G)]]></title><description><![CDATA[<p>Mit weiteren Änderungen des Lebenshaltungs- und Wohnkostenausgleichsgesetzes (BGBl. I Nr. 93/2022 idF. BGBl. I Nr. 68/2023) wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur gezielten Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bzw. Familien mit Kindern beschlossen (in Kraft seit 1.07.2023).</p> <p>In diesem Rahmen werden Haushalten mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug (im Folgenden: SH- bzw. BMS-Bezug) weitere finanzielle Zuwendungen aufgrund der anhaltenden Inflationsentwicklung gewährt (Sonderzuwendungen gemäß § 3a LWA-G).</p> <p>Zuwendungsberechtigt sind:</p> <ol> <li><u>Eltern für ihre Kinder</u> für jene Monate im Zeitraum <u>zwischen Juli 2023 und Dezember 2024</u> vor, in denen <u>zumindest ein Elternteil</u> im Bezug einer Leistung der Mindestsicherung, Sozialhilfe oder einer in Ausführung des SH-GG gewährten, gleichzuhaltenden Leistung steht (§ 3a Abs. 2 und 3 LWA-G)</li> <li><u>Volljährige bzw. mündig Minderjährige mit eigenem Haushalt</u> für jene Monate im Zeitraum zwischen <u>Juli 2023 und Dezember 2023</u>, in denen sie <u>im Bezug einer Leistung der Mindestsicherung, Sozialhilfe oder einer in Ausführung des SH-GG gewährten, gleichzuhaltenden Leistung</u> stehen (§ 3a Abs. 1 und 3 LWA-G).</li> </ol> <p>Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils € 60 pro Kind bzw. Person/Monat. Die Zuwendungen können rückwirkend gewährt werden und gebühren zusätzlich zu Bezügen der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung (keine Anrechnung).</p> <p>Die Auszahlung der Zuwendungen wird gemäß Art. 104 Abs. 2 B-VG den Ländern zur Besorgung übertragen. Eine gesonderte Beantragung der Sonderzuwendungen ist nicht erforderlich (automatische Auszahlung).</p> <p>Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[124 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063007.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063007.html</guid><pubDate>Mon, 13 Apr 2026 12:10:27 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialcard Graz - Energiekostenzuschuss]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz gewährt SozialCard-Inhaber:innen folgende Vergünstigung:</p> <p>Energiekostenzuschuss des Sozialamtes € 110,00 pro Haushalt.</p> <p>Personen, die eine dauerhaft gültige SozialCard besitzen, erhalten den Energiekostenzuschuss direkt (d.h. ohne Antrag) auf ihr Konto angewiesen.</p> <p>Alle Bezugsberechtigten werden vom Sozialamt rechtzeitig über die genaue Vorgangsweise in einem ausführlichen Informationsschreiben aufgeklärt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063783.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063783.html</guid><pubDate>Tue, 10 Oct 2023 09:39:53 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialcard Graz - Kleinkinderzuschuss]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz gewährt SozialCard-Inhaber:innen folgende Vergünstigung:</p> <p>Kleinkinderzuschuss des Sozialamtes: € 40,00 pro Kind im nicht schulpflichtigen Alter</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063809.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063809.html</guid><pubDate>Fri, 13 Oct 2023 12:44:07 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialcard Graz - Schulaktion]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz gewährt SozialCard-Inhaber:innen folgende Vergünstigung:</p> <p>Schulaktion des Sozialamtes € 60,00 pro Schulkind.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063767.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063767.html</guid><pubDate>Fri, 13 Oct 2023 11:47:09 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialcard Graz - Weihnachtsbeihilfenaktion]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz gewährt SozialCard-Inhaber:innen folgende Vergünstigung:</p> <p>Weihnachtsbeihilfenaktion des Sozialamtes € 50,00 pro Haushalt. Ab der 4. Person erhöht sich der Betrag um € 10,00 pro weiterer Person.</p> <p>Personen, die eine dauerhaft gültige SozialCard besitzen, erhalten die Weihnachtsbeihilfe direkt (d.h. ohne Antrag) auf ihr Konto angewiesen.</p> <p>Die SozialCardinhaber:innen werden vom Sozialamt rechtzeitig über die genaue Vorgangsweise in einem ausführlichen Informationsschreiben aufgeklärt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063791.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063791.html</guid><pubDate>Tue, 10 Oct 2023 09:57:33 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Soziale Zuschüsse]]></title><description><![CDATA[<p>Im Rahmen dieser Maßnahmen werden finanzielle Unterstützungen von Personen in Notsituationen gefördert, insbesondere:</p> <ul> <li>Teuerungszuschüsse</li> <li>Soziale Zuschüsse in Härtefällen</li> </ul> <p><strong>Hinweis</strong>: für Wohnkostenbeihilfen ist eine eigene Förderungsschiene auszuwählen (&quot;Wohnkostenbeihilfe&quot;).</p>]]></description><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064765.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064765.html</guid><pubDate>Wed, 21 May 2025 11:01:13 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialfonds der Salzburger Feuerwehren - Entschädigungen an verletzte Feuerwehrmitglieder]]></title><description><![CDATA[<p>Der Salzburger Landesfeuerwehrverband leistet aus dem Sozialfonds zugunsten der Mitglieder der Salzburger Feuerwehren nach Maßgabe interner Richtlinien insbesondere:</p> <ul><li>bei Krankheiten/Unfällen infolge der Ausübung des Feuerwehrdienstes ein Taggeld (als pauschalen Ausgleich für Verdienstentfall),</li><li>bei Beschädigung von privatem Eigentum (zB Brillen, Gebisse) infolge der Ausübung des Feuerwehrdienstes Geldhilfen zur Wiederbeschaffung sowie</li><li>unabhängig von der Ausübung des Feuerwehrdienstes bei Ableben im Falle des Vorhandenseins unversorgter Kinder/Ehegatten eine mögliche Soforthilfe bzw. jährliche Zahlungen</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1035633.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1035633.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialfonds "Graz hilft" der Stadt Graz]]></title><description><![CDATA[<p>Der Sozialfonds dient der finanziellen Unterstützung von Grazer BürgerInnen in Notlagen.</p> <p>Die beantragten Fälle werden in einer Kommission in periodischen Abständen besprochen. Die Kommission gibt eine Empfehlung ab. </p> <div> <p>Unterstützungen bis 1.500,00 Euro werden vom zuständigen Sozialstadtrat entschieden. </p> <p>Bei Zuwendungen über 1.500,00 Euro entscheidet der Stadtsenat als Kollegialorgan.</p> </div>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055508.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055508.html</guid><pubDate>Wed, 04 Oct 2023 13:10:47 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Alterssicherung; BGL]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land kann als Träger von Privatrechten auch diejenigen Kosten übernehmen, die notwendig sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen. Es handelt sich dabei um Versicherungsbeiträge, die nachgekauft werden können, um damit rückwirkend Versicherungszeiten zu erwerben und einen Anspruch auf Pensionsleistungen zu begründen.</p> <p style="margin: 11.25pt 0.0cm 11.25pt 0.0cm;">Die zuständige Behörde hat darüber hinaus bei der Gewährung dieser Leistung insbesondere zu berücksichtigen, wie lange die hilfesuchende Person voraussichtlich Leistungen der Sozialunterstützung beziehen wird, ob die Person davor schon im Bezug stand und wie lange dieser Bezug andauerte und ob eine begründete Aussicht auf Erwerbstätigkeit besteht, wodurch die betroffene Person ebenso an ausreichend Versicherungszeiten gelangen kann. Das Ergebnis dieser Prüfung muss dazu führen, dass dem Nachkauf von Versicherungszeiten im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung eindeutig der Vorzug gegenüber einer regelmäßigen Gewährung von Leistungen der Sozialunterstützung gegeben wird.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068923.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068923.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:57:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfegesetz - Übernahme nicht gedeckter Kosten der Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen]]></title><description><![CDATA[<p>Monatliche Zuzahlung an die Heimbewohnerin bzw. den Heimbewohner zu den nicht durch Einkommen und Vermögen gedeckten Kosten einer Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020577.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020577.html</guid><pubDate>Wed, 28 Jul 2021 08:54:12 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Höhe der sonstigen Krankenhilfe; BGL]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen</p> <p>1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen,</p> <p>2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,</p> <p>3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie</p> <p>4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das  Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.</p> <p>Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind.</p> <p>Die Sozialunterstützung umfasst:</p> <p>1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; </p> <p>2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;</p> <p>3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.</p> <p>Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen.</p> <p>Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben.</p> <p>Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068634.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068634.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:57:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Krankenversicherung; BGL]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen</p> <p>1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen,</p> <p>2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,</p> <p>3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie</p> <p>4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das  Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.</p> <p>Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind.</p> <p>Die Sozialunterstützung umfasst:</p> <p>1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; </p> <p>2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;</p> <p>3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.</p> <p>Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen.</p> <p>Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben.</p> <p>Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068626.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068626.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:57:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Krankenversicherung; KTN]]></title><description><![CDATA[<p>Gemäß § 16 K-SHG hat das Land für Personen welche Leistungen nach § 12 erhalten, die Beiträge für die Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung gemäß § 9 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes zu übernehmen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062603.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062603.html</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:08:36 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Krankenversicherung; NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Die Sozialhilfe ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Leistungen Dritter nicht mehr abdecken können. Die Sozialhilfe ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes. Bezieher einer Leistung zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und/oder zur Befriedigung des Wohnbedarfs sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) krankenversichert.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051333.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051333.html</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2024 14:08:09 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Geldleistung; BGL]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen</p> <p>1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen,</p> <p>2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,</p> <p>3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie</p> <p>4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.</p> <p>Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind.</p> <p>Die Sozialunterstützung umfasst:</p> <p>1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts;</p> <p>2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;</p> <p>3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.</p> <p>Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen.</p> <p>Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben.</p> <p>Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068584.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068584.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:57:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Geldleistung; KTN]]></title><description><![CDATA[<p>Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen</p> <ol> <li> <div>die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgrenzung bedroht sind,</div> </li> <li> <div>durch Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und einem Beitrag zur Befriedigung des Wohnbedarfs ein menschenwürdiges Leben ermöglichen,</div> </li> <li> <div>soziale Notlagen und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung vermeiden,</div> </li> <li> <div>Personen befähigen und durch Anreize unterstützen, soziale Notlagen möglichst aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden,</div> </li> <li> <div>die (Wieder-)Eingliederung von arbeitsfähigen Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben fördern,</div> </li> <li> <div>integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen.</div> </li> </ol>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063403.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063403.html</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:08:36 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Geldleistung; NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Die Sozialhilfe ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Leistungen Dritter nicht mehr abdecken können. Die Sozialhilfe ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes. Die Sozialhilfe umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs.</p> <p>Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts umfassen den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie sonstige persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe und wird im Ausmaß von 60 % des maßgeblichen Richtsatzes gewährt.</p> <p style="margin: 0.0cm 0.0cm 11.25pt 0.0cm;">Für Personen, die nur mit minderjährigen und ihr gegenüber unterhaltsberechtigten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft leben (Alleinerziehende) sind zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhalts Zuschläge vorgesehen. Die Höhe der Zuschläge ist von der Anzahl der Kinder abhängig und degressiv gestaffelt.</p> <p style="orphans: 2;widows: 2;">Weiters ist für Personen mit Behinderung ein Zuschlag zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhalts vorgesehen. Der Zuschlag gebührt Inhabern eines Behindertenpasses des Sozialministeriumsservice. Dies sind Personen, die einen Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % aufweisen.</p> <p>Hat eine Hilfe suchende Person, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt, vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit zumindest seit einem Monat durchgehend Leistungen der Sozialhilfe bezogen, ist der Hilfe suchenden Person ein Freibetrag im Ausmaß von 35% des monatlichen Einkommens zu gewähren, sofern es sich bei der Erwerbstätigkeit um keine gemeinnützige Hilfstätigkeit handelt. Dieser Freibetrag ist für höchstens 12 Monate zu gewähren.</p> <p>Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungshöhe werden auch die Einkünfte sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt.</p> <p>Die Sozialhilfe wird befristet gewährt und 12-mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051317.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051317.html</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2024 11:53:29 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Geldleistung; OÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Geldleistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs. Der allgemeine Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie sonstige persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Strom, sonstige allgemeine Betriebskosten und Abgaben.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1065382.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1065382.html</guid><pubDate>Wed, 13 Nov 2024 17:34:04 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Geldleistung; SBG]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen aus der Sozialunterstützung werden Hilfesuchenden mit geringem/fehlendem Einkommen zur Deckung ihres Lebensunterhaltes gewährt, die von einer sozialen Notlage betroffen sind und sich angemessen um ihre Abwendung, Milderung oder Überwindung bemühen. Die Höhe der Sozialunterstützung wird auf Basis der jeweiligen Lebensverhältnisse berechnet.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067669.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067669.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 14:10:31 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Sachleistung; BGL]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen</p> <p>1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen,</p> <p>2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,</p> <p>3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie</p> <p>4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das  Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.</p> <p>Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind.</p> <p>Die Sozialunterstützung umfasst:</p> <p>1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; </p> <p>2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;</p> <p>3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.</p> <p>Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen.</p> <p>Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben.</p> <p>Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068592.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068592.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:57:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Sachleistungen; OÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Sachleistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs. Der allgemeine Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie sonstige persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Strom, sonstige allgemeine Betriebskosten und Abgaben.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1065390.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1065390.html</guid><pubDate>Wed, 13 Nov 2024 17:35:03 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Sachleistung; KTN]]></title><description><![CDATA[<p><strong></strong>Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen</p> <ol> <li> <div>die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgrenzung bedroht sind,</div> </li> <li> <div>durch Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und einen Beitrag zur Befriedigung des Wohnbedarfs ein menschenwürdiges Leben ermöglichen,</div> </li> <li> <div>soziale Notlagen und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung vermeiden,</div> </li> <li> <div>Personen befähigen und durch Anreize unterstützen, soziale Notlagen möglichst aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden,</div> </li> <li> <div>die (Wieder-)Eingliederung von arbeitsfähigen Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben fördern,</div> </li> <li> <div>integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen.</div> </li> </ol>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062629.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062629.html</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:08:36 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Leistungen aufgrund landesgesetzl. Ausführungsbestimmungen, Sachleistung; SBG]]></title><description><![CDATA[<p>Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder in Folge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind, die nur durch Gewährung einer solchen Hilfe behoben werden kann. Die Kosten einer angemessen Bestattung können aus Mitteln der Sozialunterstützung getragen werden, wenn dafür nicht anderweitig vorgesorgt wurde oder die Kosten nicht von Dritten getragen werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068006.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068006.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe – Leistungen aufgrund landesgesetzlicher Ausführungsbestimmungen, Geldleistung; NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land NÖ übernimmt im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten einer einfachen Bestattung eines verstorbenen Menschen, soweit diese nicht aus dem Vermögen der verstorbenen Person bestritten werden können oder Dritte zur Tragung der Kosten verpflichtet sind. Die Bestattungskosten werden im Rahmen des Privatrechts übernommen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051465.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051465.html</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2024 11:57:15 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfetaschengeld gem. § 6 K-PBG]]></title><description><![CDATA[<p>Pflege- oder betreuungsbedürftige Personen, die eine Leistung gemäß § 5 K-PBG in einer stationären Einrichtung erhalten oder stationär untergebracht sind, haben Anspruch auf eine monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 18 vH des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (Taschengeld), soweit ihnen nicht nach § 17 Abs. 5 oder 7 K-PBG ein Betrag ihres Einkommens oder ihrer eigenen Mittel in zumindest dieser Höhe verbleibt.</p>
<p>Das Taschengeld wird direkt an den Hilfeempfänger ausbezahlt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062900.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062900.html</guid><pubDate>Thu, 15 Jan 2026 12:30:56 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Geldleistung; BGL]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen</p> <p>1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen,</p> <p>2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,</p> <p>3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie</p> <p>4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das  Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.</p> <p>Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind.</p> <p>Die Sozialunterstützung umfasst:</p> <p>1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; </p> <p>2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;</p> <p>3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.</p> <p>Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen.</p> <p>Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben.</p> <p>Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068600.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068600.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:57:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Geldleistung; KTN]]></title><description><![CDATA[<p><strong></strong>Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen</p> <ol> <li> <div>die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgrenzung bedroht sind,</div> </li> <li> <div>durch Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und einen Beitrag zur Befriedigung des Wohnbedarfs ein menschenwürdiges Leben ermöglichen,</div> </li> <li> <div>soziale Notlagen und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung vermeiden,</div> </li> <li> <div>Personen befähigen und durch Anreize unterstützen, soziale Notlagen möglichst aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden,</div> </li> <li> <div>die (Wieder-)Eingliederung von arbeitsfähigen Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben fördern,</div> </li> <li> <div>integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen.</div> </li> </ol>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062645.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062645.html</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:08:36 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Sachleistung; BGL]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen</p> <p>1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen,</p> <p>2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,</p> <p>3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie</p> <p>4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das  Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.</p> <p>Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind.</p> <p>Die Sozialunterstützung umfasst:</p> <p>1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; </p> <p>2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;</p> <p>3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.</p> <p>Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen.</p> <p>Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben.</p> <p>Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068618.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068618.html</guid><pubDate>Fri, 20 Feb 2026 16:10:52 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Sachleistung; KTN]]></title><description><![CDATA[<p><strong></strong>Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen</p> <ol> <li> <div>die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgrenzung bedroht sind,</div> </li> <li> <div>durch Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und einen Beitrag zur Befriedigung des Wohnbedarfs ein menschenwürdiges Leben ermöglichen,</div> </li> <li> <div>soziale Notlagen und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung vermeiden,</div> </li> <li> <div>Personen befähigen und durch Anreize unterstützen, soziale Notlagen möglichst aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden,</div> </li> <li> <div>die (Wieder-)Eingliederung von arbeitsfähigen Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben fördern,</div> </li> <li> <div>integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen.</div> </li> </ol>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062637.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062637.html</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:08:36 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle; BGL]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Vermeidung besonderer Härtefälle können im unbedingt erforderlichen Ausmaß für Sonderbedarfe zusätzliche Sachleistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts oder zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs gewährt werden. Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch.</p> <p>Eine Zusatzleistung zur Vermeidung besonderer Härtefälle kann nur für folgende taxativ aufgelistete Bereiche gewährt werden:</p> <p>1. Beschaffung (Kautionen) und Erhalt (Mietrückstände) von Wohnraum</p> <p>2. Sicherstellung der Energieversorgung (Strom-, Gasrückstände, Heizmaterial)  und Grundlebensbedürfnisse (Wasserversorgung)</p> <p>3. Anschaffung von Hausrat (Grundausstattung bzw. Reparaturen von notwendigen Haushaltsgegenständen) und Ablöse von Wohnungsgrundausstattung</p> <p>Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen</p> <p>1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen,</p> <p>2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,</p> <p>3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie</p> <p>4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.</p> <p>Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind.</p> <p>Die Sozialunterstützung umfasst:</p> <p>1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts;</p> <p>2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;</p> <p>3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.</p> <p>Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen.</p> <p>Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben.</p> <p>Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068931.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068931.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:57:53 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Kautionsdarlehen; NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Personen, die eine Leistung nach dem NÖ SAG beziehen, kann im unbedingt erforderlichen Ausmaß im Rahmen des Privatrechts zur Vermeidung besonderer Härtefälle, zur Anmietung einer geeigneten neuen Wohnung, ein Kautionsdarlehen gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051481.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051481.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Lebensunterhalt, Sachleistung; SBG]]></title><description><![CDATA[<p>Für Sozialunterstützungsbeziehende können zur Vermeidung von Härten zusätzliche Sachleistungen für Sonderbedarfe geleistet werden. Eine Leistungsgewährung kommt nicht in Betracht, soweit der Sonderbedarf durch die Hilfen für den Lebensunterhalt oder den Wohnbedarf, eigenes Einkommen oder Vermögen der Hilfe suchenden Person oder Leistungen Dritter gedeckt werden kann.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068493.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068493.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Wohnen, Sachleistung; KTN]]></title><description><![CDATA[<p>Sofern es im <strong>Einzelfall zur Vermeidung besonderer Härtefälle</strong> notwendig ist, dürfen dem/der Hilfe Suchenden zusätzliche Leistungen zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs in Form zusätzlicher Sachleistungen gewährt werden, soweit der tatsächliche Bedarf durch pauschalierte Leistungen nach § 12 nicht abgedeckt ist und dies im Einzelfall nachgewiesen wird.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062173.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062173.html</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2026 10:15:13 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Wohnen, Sachleistung; NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Personen, die eine Leistung nach dem NÖ SAG beziehen, kann im unbedingt erforderlichen Ausmaß im Rahmen des Privatrechts zur Vermeidung besonderer Härtefälle, für Sonderbedarfe, zusätzliche Sachleistungen zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs gewährt werden. </p> <p>Die Hilfe suchende Person hat im Einzelfall nachzuweisen, dass es sich um einen Sonderbedarf handelt, der nicht durch die monatlichen Leistungen der Sozialhilfe abgedeckt ist.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051473.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051473.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialunterstützungen an Privatpersonen]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Villach bietet einmalige geringe Geldleistungen an sozial bedürftige Villacherinnen und Villacher.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052539.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052539.html</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2023 12:58:32 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sport- und Projekttage]]></title><description><![CDATA[<p>Die Förderung der schulischen Sport- und Projekttage ist eine Förderung des Landes für Schüler*innen öffentlich allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höheren Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Die Förderung soll Obsorgeberechtigte mit geringem Einkommen unterstützen und deren Kindern die Möglichkeit geben, an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilzunehmen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066877.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066877.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 14:33:40 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Studienbeihilfe während Auslandsstudien (Auslandsbeihilfe)]]></title><description><![CDATA[<p>Studienförderungsmaßnahme für sozial förderungswürdige, leistungswillige und leistungsfähige Studierende welche ein Auslandsstudium absolvieren.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000231.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000231.html</guid><pubDate>Thu, 11 Jan 2024 14:48:07 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Studienunterstützung]]></title><description><![CDATA[<p>Der zuständige Bundesminister kann im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung an Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien Studienunterstützung gewähren.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[2,2 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000249.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000249.html</guid><pubDate>Thu, 11 Jan 2024 14:48:47 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Taschengeld im Rahmen der Grundversorgung in den Bundesbetreuungsstellen]]></title><description><![CDATA[<p>Taschengeld in der Höhe von € 40,- pro organisiert untergebrachtem hilfs- und schutzbedürftigem Fremden und Monat.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008416.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008416.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Teuerungsbedingte Wohnungssicherung]]></title><description><![CDATA[<p>Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 LWA-G die teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungssicherung.</p> <div>Zuwendungen können in Form einer Unterstützungsleistung zur Wohnungssicherung oder einer pauschalen Unterstützungsleistung zum Wohnungswechsel geleistet werden.</div>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064088.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064088.html</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 15:45:16 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Überbrückungshilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Die Leistungen der Überbrückungshilfe ersetzen für Bundesbedienstete, die von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen sind, die Leistungen Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Übergangsgeld nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Ihr Grundziel ist die Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitsuche.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002856.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002856.html</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2026 17:15:20 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Übernahme der monatlichen Mietkosten bei individueller Unterbringung; Niederösterreich]]></title><description><![CDATA[<p>Übernahme der tatsächlichen Mietkosten für Einzelpersonen und Familien in privaten Unterkünften.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027911.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027911.html</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2023 11:39:51 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland (Auslandsösterreicher Fonds)]]></title><description><![CDATA[<p>lt. BGBL I Nr. 67/2006 § 3 Z 1 Zuwendungen nach Maßgabe der jeweils geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigung an den Auslandsösterreicher Fonds (AÖF). Der AÖF dient der Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland, die beim Fonds eine derartige Unterstützung beantragen können.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005164.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005164.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützung durch die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (Sozialfonds)]]></title><description><![CDATA[<p>Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten. <br />Mit einmaliger Unterstützung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung pro Kalenderjahr gemeint, wobei (nach positiver Beurteilung) zwischen einer und der nächsten Auszahlung 12 Monate liegen müssen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,439 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007905.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007905.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützung für humanitäre Standeszwecke für Patentanwälte ]]></title><description><![CDATA[<p>Die Patentanwaltskammer hat die vergüteten Beträge zur Unterstützung von erwerbsunfähigen oder unverschuldet in Not geratenen Patentanwälten, von überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partnern und von Waisen nach Patentanwälten oder für andere humanitäre Standeszwecke zu verwenden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,075 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003540.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003540.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützung Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen]]></title><description><![CDATA[<p>Die Förderung nach der Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Förderungen für Kriegsopfer und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (ehemaliger Kriegsopfer- und Behindertenfonds) hat zum Ziel, Personen welche die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen nach § 2 der Richtlinie erfüllen, bei der Bewältigung ihrer durch die besonderen Umstände begründeten Lebensverhältnisse zu unterstützen und nach Möglichkeit die Eigeninitiative und Selbsthilfe zu stärken.</p> <p>Die Gewährung der Förderung kann erfolgen durch</p> <p>(1) einmalige oder mehrmalige finanzielle Zuschüsse</p> <p style="padding-left: 30.0px;">a) zur Erleichterung der Lebensverhältnisse insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfes und von Miet- und Betriebskosten;</p> <p style="padding-left: 30.0px;">b) für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation für Wohnraumsanierung und für die Beschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen;</p> <p style="padding-left: 30.0px;">c) für die Anschaffung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen (z.B. Hörgeräte, Brillen, orthopädische Behelfe);</p> <p style="padding-left: 30.0px;">d) für die Anschaffung von Zahnersätzen;</p> <p style="padding-left: 30.0px;">e) für ärztlich verordnete Kuraufenthalte.</p> <p>(2) durch Vergabe von Schul-, Studien- und Lernbeihilfen sowie Unterstützungen für die Teilnahme an Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen für Erwachsene zur Sicherung der Stellung im Erwerbsleben.</p> <p>(3) durch Zuschüsse zu den seit dem Jahr 1972 bestehenden Krankengruppenzusatzversicherungen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1042522.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1042522.html</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2026 10:38:40 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger]]></title><description><![CDATA[<ul> <li>Die Krankenversicherungsträger können einen Unterstützungsfonds anlegen.</li> <li>Die Mittel des Unterstützungsfonds können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, insbesondere unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des/der zu Unterstützenden, für Unterstützungen als freiwillige Leistungen nach Maßgabe der hiefür vom Vorstand zu erlassenden Richtlinien verwendet werden.</li> <li>Auf eine solche Leistung besteht kein Rechtsanspruch.</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001866.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001866.html</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 08:59:16 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützungsleistungen an erkrankte oder verunglückte Feuerwehrleute]]></title><description><![CDATA[<p>Infolge dienstlicher Leistungen erkrankte oder bei dienstlichen Leistungen verunglückte Mitglieder der Feuerwehren oder Organe und Hilfsorgane des Landes-Feuerwehrverbandes sowie deren Hinterbliebene können Unterstützung erhalten.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028646.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028646.html</guid><pubDate>Wed, 23 Feb 2022 11:37:07 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützungsstelle für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen]]></title><description><![CDATA[<p>Es werden von der Unterstützungsstelle Zuschüsse an bedürftige Kriegsopfer, die Anspruch auf Versorgung nach den Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetzes haben und an Menschen mit einer dauernden und wesentlichen Beeinträchtigung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes gewährt.</p>
<p>Folgende Maßnahmen werden gewährt (beispielhaft): Wohnraumadaptierungen (Badumbauten, Rampen etc.), PKW-Umbauten, Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Patientenlifter, Treppenlifte, Pflegebetten etc), Hörbehelfe (technische Ausstattungen wie, Signalanlagen).</p>
<p>Kriegsopfer können zusätzlich Zuschüsse für allgemeine Unterstützung, Sterbekostenbeiträge und Wohnkosten gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016419.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016419.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 11:34:29 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Vergabe von Stipendien]]></title><description><![CDATA[<p>Im Rahmen dieses Leistungsangebots erfolgt die Vergabe von Stipendien an sozial bedürftige in Tirol ansässige SchülerInnen, Studierende und Graduierte für Ausbildungen an Schulen, Fachhochschulen, Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen im In- und Ausland.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027820.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027820.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:52:44 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Vergabe von Stipendien an in Tirol ansässige SchülerInnen und StudentInnen]]></title><description><![CDATA[<p>An sozial bedürftige SchülerInnen und StudentInnen mit Wohnsitz in Tirol kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium vergeben werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027853.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027853.html</guid><pubDate>Wed, 14 Jul 2021 09:30:30 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Verpflegung bei individueller Unterbringung pro Monat, Niederösterreich]]></title><description><![CDATA[<p>Leistung zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes von hilfs- und schutzbedürftigen Personen im Rahmen der Grundversorgung.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027903.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027903.html</guid><pubDate>Mon, 21 Sep 2020 18:16:20 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Vertragliche Leistungen im Rahmen der Wiener Mindestsicherung]]></title><description><![CDATA[<p>Im Einzelfall und nach individueller Prüfung können Menschen in einer Notlage eine Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten, z. B. für • Mietrückstände (zur Abwendung einer Delogierung) • Instandsetzung der Wohnung und Installationen • Beschaffung einer Unterkunft • Nachzahlung von Pensionsbeiträgen zur Erlangung einer Pension.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011923.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011923.html</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2026 10:10:57 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Verwaltungsfonds für in Not geratene Familien in Niederösterreich]]></title><description><![CDATA[<p>Unterstützung für unverschuldet in Not geratene NÖ Familien.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046648.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046648.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wärmepreisdeckel]]></title><description><![CDATA[<p>Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes für burgenländische Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060565.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060565.html</guid><pubDate>Fri, 20 Mar 2026 07:41:54 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Weihnachtszuschuss]]></title><description><![CDATA[<p>Im Falle eines gewährten Heizkostenzuschusses erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Villach einen einmaligen Zuschuss als freiwillige Leistung der Stadt Villach.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052935.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052935.html</guid><pubDate>Mon, 05 Feb 2024 14:53:41 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wiener Mindestsicherung - Dauerleistung]]></title><description><![CDATA[<p>Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen (Waisenpension) haben und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder volljährige auf die Dauer von mind. 12 Monate arbeitsunfähige Personen, können eine Dauerleistung beantragen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011907.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011907.html</guid><pubDate>Tue, 03 Mar 2026 08:07:37 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wiener Mindestsicherung - Lebensunterhalt]]></title><description><![CDATA[<p>Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011899.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011899.html</guid><pubDate>Tue, 03 Mar 2026 08:10:05 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Tirol gewährt an natürliche Personen eine Wohnbeihilfe zur Milderung der Belastungen durch den Wohnungsaufwand.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015759.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015759.html</guid><pubDate>Mon, 10 Feb 2025 14:02:03 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p><a href="https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm" target="_blank" rel="noopener">https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm</a></p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023803.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023803.html</guid><pubDate>Mon, 11 Mar 2024 15:11:51 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Wohnen soll als Grundbedürfnis jedem Menschen in Kärnten zugänglich sein. Ziel des seit 01.01.2025 in Kraft stehenden Kärntner Wohnbeihilfegesetzes (K-WBHG) ist es daher, eine finanzielle Unterstützung bei der Deckung des Wohnbedarfs sowie der Betriebskosten unter sozialen Aspekten und damit einer sozialen Staffelung für alle Menschen in Kärnten zu gewährleisten und bezahlbaren Wohnraum in Kärnten abzusichern und zu ermöglichen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024165.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024165.html</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 10:33:51 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Menschen mit wenig Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. Es gibt Wohnbeihilfe für folgende Arten von Unterkünften:</p> <ul><li>Für private Mietwohnungen, Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen.</li><li>Für Wohnungen in Wohnheimen die von Organisationen betrieben werden, die vom Fonds Soziales Wien (FSW) anerkannt werden.</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027283.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027283.html</guid><pubDate>Tue, 10 Feb 2026 09:51:17 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes für Mieter*innen von Mietobjekten mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand. Die Förderung soll den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit geben, ihren Wohnbedarf zu decken. Die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit soll dadurch gewährleistet werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028984.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028984.html</guid><pubDate>Mon, 13 Apr 2026 08:01:48 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe für geförderte Mietwohnungen im Land Salzburg]]></title><description><![CDATA[<p>Die Wohnbeihilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der Mietern von geförderten Mietwohnungen gewährt werden kann, wenn diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[28 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077593.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077593.html</guid><pubDate>Fri, 27 Feb 2026 08:58:57 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe für nicht geförderte Mietwohnungen - Erweiterte Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Die erweiterte Wohnbeihilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der Hauptmietern einer nicht (mehr) geförderten Wohnung gewährt werden kann, wenn diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[28 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077601.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077601.html</guid><pubDate>Fri, 27 Feb 2026 09:00:08 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnkostenbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Präsenz- und Ausbildungsdienstleistenden kann Wohnkostenbeihilfe für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[1,65 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005123.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005123.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende]]></title><description><![CDATA[<p>Die Wohnkostenbeihilfe dient zur Abdeckung jener Kosten, die dem Zivildienstleistenden nachweislich für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehen. Als eigene Wohnung gelten Räumlichkeiten, die eine abgeschlossene Einheit bilden und in denen der Zivildienstleistende einen selbständigen Haushalt führt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[1,956 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007954.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007954.html</guid><pubDate>Wed, 21 Jan 2026 14:33:10 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Zuerkennung der Wohnunterstützung]]></title><description><![CDATA[<p>Wohnen ist ein wesentliches Grundbedürfnis des Menschen. Die Wohnunterstützung soll dabei helfen, den Zugang zu Wohnraum für alle Menschen in der Steiermark möglich zu machen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025154.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025154.html</guid><pubDate>Mon, 20 Apr 2026 08:21:31 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Zuschuss des Landes NÖ zu den Sozialversicherungsbeiträgen (Land- und Forstwirtschaft)]]></title><description><![CDATA[<p>Es wird land- und forstwirtschaftlichen Betriebsführerinnen und Betriebsführern ein Zuschuss zu den Sozialversicherungskosten für hauptberuflich beschäftigte Angehörige gewährt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1013945.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1013945.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item></channel></rss>