<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><rss version="2.0" xmlns:tpLaRss="https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/laRss/"><channel><title><![CDATA[Förderungen zum Thema Wohnen, Wohnbeihilfe]]></title><link>https://transparenzportal.gv.at/tdb/</link><description>Informationen über Förderungen</description><language>de</language><copyright>Transparenzportal</copyright><pubDate>Wed, 08 Apr 2026 19:01:29 +0200</pubDate><image><url>https://transparenzportal.gv.at/tdb/faces/jakarta.faces.resource/logo_tp.svg?ln=img</url><title><![CDATA[Transparenzportal.gv.at]]></title><link>https://transparenzportal.gv.at</link></image><item><title><![CDATA[Annuitätenzuschüsse gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997]]></title><description><![CDATA[<p>Annuitätenzuschüsse, die bei Gewährung eines Wohnbauförderungskredites zur Rückzahlung eines weiteren Hypothekarkredites geleistet werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061522.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061522.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:47:42 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Annuitätenzuschüsse gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017]]></title><description><![CDATA[<p>Annuitätenzuschüsse, die bei Gewährung eines Wohnbauförderungskredites zur Rückzahlung eines weiteren Hypothekarkredites geleistet werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043926.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043926.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:47:42 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) – Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017]]></title><description><![CDATA[<p>Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) für die Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen im Gruppenwohnbau und Doppelhäusern.</p> <p><strong>Der Häuslbauerbonus beträgt € 20.000,-- </strong>(je geförderter Wohnung).</p> <p>Bei einer <strong>Wohnnutzfläche von max. 150 m²</strong> beträgt der <strong>Häuslbauerbonus € 25.000,--</strong> (je geförderter Wohnung).</p> <p><u>Dazu sind folgende Bonusbeträge möglich:</u></p> <ul> <li>verdichtete Bauweise und Nachverdichtung (Grundstücksgröße, Auf-, Zu-, Um- und Einbau in bestehenden Gebäuden, Abbruchkosten)</li> <li>Umweltbonus (Öko-Index lt. Energieausweis)</li> <li>Sonnenenergie je Gebäude (thermische Solaranlage)</li> <li>Elektromobilität</li> <li>Dachbegrünung</li> <li>Passivhaus</li> <li>Wohnraumlüftung</li> </ul> <div> <div> <p>Die Kombination Förderungskredit und Häuslbauerbonus ist nicht möglich.</p> </div> </div> <div></div>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043934.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043934.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:47:42 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Errichtungsförderung im Eigentum S.WFG 2025]]></title><description><![CDATA[<p>Gefördert wird die Errichtung von </p>
<ul><li>Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells</li><li>Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung</li><li>Bauernhäusern oder Austraghäusern oder einer abgeschlossenen Austragswohnung im Bauernhaus</li><li>einer Wohnung auf unbebauten Grundstücken</li></ul>
<p>Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wahlweise kann unter bestimmten Voraussetzungen ein rückzahlbarer Annuitätenzuschuss gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[1 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073352.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073352.html</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2026 12:47:51 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung des Erwerbs einer Wohnung S.WFG 2025 - Kauf- und Mietkaufförderung ]]></title><description><![CDATA[<p>Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen, die in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen im Wohnungseigentum oder zur gleichen Zeit auf mindestens drei unmittelbar nebeneinanderliegenden Liegenschaften oder im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells errichtet werden. Werden bestimmte Kaufpreise überschritten, entfällt die Förderung.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[9,9 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073360.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073360.html</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2026 12:53:39 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Förderung von Sanierungsmaßnahmen S.WFG 2025]]></title><description><![CDATA[<p>Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:</p>
<ol><li>Thermische Sanierungen</li><li>Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht Wohnungen</li><li>Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift</li></ol>
<p>Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem <a href="https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/sanierungsfoerderung.aspx" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Link</a>.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[18,5 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073394.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073394.html</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2026 12:59:22 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Freie Wohlfahrt - Heizkostenzuschuss ]]></title><description><![CDATA[<p>Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028174.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028174.html</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2020 14:03:05 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Gemeindewohnungen Zuweisungsrichtlinie]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz fördert Personen durch Zuweisung einer Gemeindewohnung, wenn bei diesen ein Wohnbedarf und eine entsprechende soziale Bedürftigkeit vorliegt.</p> <p>Voraussetzung ist, dass das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.</p> <p>Die Bedürftigkeit wird nach einem Punktesystem ermittelt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055524.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055524.html</guid><pubDate>Tue, 01 Oct 2024 12:52:11 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Gemeindewohnungen Zuweisungsrichtlinie für Studenten]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz fördert Studenten durch Zuweisung einer Gemeindewohnung, wenn bei diesen ein Wohnbedarf und eine entsprechende soziale Bedürftigkeit vorliegt.</p> <p>Voraussetzung ist, dass das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055532.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055532.html</guid><pubDate>Tue, 01 Oct 2024 12:52:34 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Geschoßbauförderung]]></title><description><![CDATA[<p>Unter Geschoßbauförderung versteht man</p> <ul><li>die Errichtung geförderter Eigentums- und Mietwohnungen in mehrgeschoßiger oder verdichteter Bauweise, welche von gemeinnützigen Bauvereinigungen oder Gemeinden errichtet werden. Die dafür verwendeten Mittel werden durch Wohnbauprogramme des Landes Steiermark festgelegt.</li><li>die Errichtung von Wohnheimen (Studentenheime, Seniorenheime etc.), welche von gemeinnützigen Bauvereinigungen, Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gemeinnützigen und karitativen Einrichtungen gebaut werden.</li></ul> <p>Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Förderungsbeiträgen in der Höhe von 2%, bei &#34;Sozialmietwohnungen&#34; in der Höhe von 3% zu Kapitalmarktdarlehen, sonstigen Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit einer Laufzeit von 30 Jahren, bezogen auf das aushaftende Kapital (basierend auf einem fiktiven Darlehen in Höhe von 1600,-/m2,das in konstanten halbjährlichen Annuitäten über 30 Jahre getilgt wird).</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030212.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030212.html</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2026 08:33:17 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Heizkostenzuschuss]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Tirol gewährt alljährlich für die Heizperiode einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten laut der geltenden Richtlinie des Landes Tirol für den Heizkostenzuschuss.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016211.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016211.html</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2026 10:44:58 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg]]></title><description><![CDATA[<p>Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die finanziellen Mehrbelastungen der kalten Jahreszeit für SalzburgerInnen mit niedrigem Einkommen ausgeglichen werden. Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Unterstützung die unabhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes gewährt wird.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015551.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015551.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark]]></title><description><![CDATA[<p>Durch den einmaligen Heizkostenzuschusses sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025535.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025535.html</guid><pubDate>Fri, 03 Apr 2026 10:09:12 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Housing First – Anmietungskosten ]]></title><description><![CDATA[<p>Ziel des Unterstützungsprogramms Housing First ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1a LWA-G die Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit. Zuwendungen werden in Form von Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung (gem. § 2 Abs. 2 Z 2 LWA-G) geleistet.</p> <p>Eine der Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung ist - neben Betreuung durch zugelassene Beratungseinrichtungen, Vermittlung von Wohnraum und Auszahlung einer bedarfsorientierten Startunterstützung – die Übernahme von Anmietungskosten (Kautionen, Finanzierungsbeiträge) als rückzahlbare Geldzuwendung.</p> <p>In der Richtlinie „Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit“ ist zur Übernahme der Anmietungskosten Folgendes festgehalten:</p> <p>Anmietungskosten für Housing First-Wohnungen können in Form von rückzahlbaren Geldzuwendungen im Rahmen des Unterstützungsprogramms übernommen werden:</p> <p>-          Finanzierungsbeiträge im gemeinnützigen Wohnbausektor bis zu einer Höhe von maximal EUR 30.000 für das anzumietende Objekt. Finanzierungsbeiträge sind Einmalzahlungen, die zu Beginn eines Mietverhältnisses (Nutzungsverhältnisse im gemeinnützigen Wohnbau sind vom Begriff des Mietverhältnisses an dieser Stelle und im Weiteren mitumfasst) zur Refinanzierung von Grund- und Baukosten geleistet werden und nach Beendigung desselben rückzuzahlen sind.</p> <p>-          Kautionen in allen Wohnungsmarktsegmenten (geförderter, kommunaler und privater/gewerblicher Wohnbau) in Höhe von maximal sechs Bruttomonatsmieten bis zu einer Höhe von maximal EUR 12.000 für das anzumietende Objekt.</p> <p>Nach Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses fließen die Beträge basierend auf Vereinbarungen zwischen Mieter:in, Vermieter:in und Abwicklungsstelle des Bundes („Housing First Österreich“) an das BMSGPK zurück: Finanzierungsbeiträge sind vermindert um die ordnungsmäßige Absetzung für Abschreibung für Abnutzung im gemäß § 17 Abs 4 WGG festgesetzten Ausmaß, derzeit in Höhe von 1% p.a. zu überweisen. Kautionen sind zuzüglich Zinsen (vgl. § 16b Abs 2 MRG) und abzüglich berechtigter Forderungen zu überweisen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[20 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069830.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069830.html</guid><pubDate>Thu, 26 Feb 2026 12:27:43 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Housing First – Betreuung ]]></title><description><![CDATA[<p>Ziel des Unterstützungsprogramms Housing First ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1a LWA-G ist die Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit. Zuwendungen werden in Form von Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung (gem. § 2 Abs. 2 Z 2 LWA-G) geleistet.</p>
<p>Eine der Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung ist – neben der Übernahme von Anmietungskosten (Kautionen, Finanzierungsbeiträge) und der Auszahlung einer bedarfsorientierten Startunterstützung – sozialarbeiterische Betreuung durch zugelassene Beratungseinrichtungen inkl. Vermittlung von Wohnraum.</p>
<p>Betreuung gem. Housing First verläuft in zwei Phasen (Phase A – Betreuung bis „Matching“ bzw. Wohnraumvermittlung und Phase B – Betreuung ab „Matching“ bzw. Wohnraumvermittlung). Phase A dauert 4 Monate, Phase B 6 Monate. Beide Phasen können je nach Bedarf auf Antrag verlängert werden (Phase A um jeweils 2 Monate, Phase B um jeweils 6 Monate). In beiden Phasen kann die Intensität der Betreuung, die in Betreuungsstunden pro Woche zum gemessen wird, je nach individuellem Bedarf variieren (&#61; Stufen). Dieser Bedarf muss in den jeweiligen Anträgen entsprechend begründet werden.</p>
<p>Mit Bewilligung der jeweiligen Betreuung wird ein entsprechender Betreuungsbeitrag als Vergütung an die Beratungseinrichtung ausbezahlt. Für die im Zuge des Betreuungsprozesses erfolgte erfolgreiche Akquise einer Wohnung durch die Beratungseinrichtung bzw. ein Subunternehmen wird zusätzlich eine Pauschale zur Wohnraumbeschaffung an die Beratungseinrichtung ausbezahlt.</p>
<p>Alle Informationen finden sich im Detail in der Richtlinie „Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit“ idgF (<a href="https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/wohnungssicherung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wohnen (sozialministerium.at)</a>).</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[20 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069855.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069855.html</guid><pubDate>Thu, 26 Feb 2026 12:29:39 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Kinderzuschuss]]></title><description><![CDATA[<p>Für geförderte Haushalte wird bei Geburt bzw. Adoption eines Kindes innerhalb von zehn Jahren ab der Neubauförderungszusage bzw. ab der Zustimmung zur Übernahme eines bestehenden Neubauförderungskredits auf die Dauer von zwei Jahren, längstens auf die Restlaufzeit des Förderungskredits, ein monatlicher Zuschuss in Höhe von € 50,00 bei einem Kind und € 75,00 je Kind bei Mehrlingsgeburten ausbezahlt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,1 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044031.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044031.html</guid><pubDate>Wed, 25 Feb 2026 09:25:12 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mietzins- und Annuitätenbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Tirol gewährt an natürliche Personen eine Beihilfe zur Milderung der Belastungen durch den Wohnungsaufwand. Eine solche Beihilfe wird im Regelfall nur für nicht wohnbaugeförderte Wohnungen gewährt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019769.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019769.html</guid><pubDate>Fri, 05 Sep 2025 11:36:55 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mietzinszuzahlung der Stadt Graz]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz fördert Mieter von Gemeindewohnungen und Mieter von gemeinnützigen Wohnbauträgern in einem Übertragungswohnbau mit einer Mietzinszuzahlung.</p> <p>Unter einem Übertragungswohnbau ist ein Objekt zu verstehen, bei dem ein gemeinnütziger Wohnbauträger der Stadt Graz vertraglich ein Einweisungsrecht für Mieter einer Gemeindewohnung zugesichert hat.</p> <p>Die Förderung ist einkommensabhängig und wird von der Wohnhausverwaltung der Stadt Graz durch Ermäßigung des Mietzins in Abzug gebracht.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055607.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055607.html</guid><pubDate>Tue, 01 Oct 2024 12:52:58 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mindestsicherung/Sozialhilfe – Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes]]></title><description><![CDATA[<p>Für eine bedarfsgerechte Wohnung wird der wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und Abgaben im nachgewiesenen Umfang gewährt. Geldleistungen werden jedoch höchstens im Ausmaß der geltenden Höchstsätze als Zuschuss gewährt.</p> <p>Die Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes kann bei dringendem Wohnbedarf auch in Form einer Sachleistung durch Zuweisung einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft an die Hilfesuchende bzw. den Hilfesuchenden gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059542.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059542.html</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2026 10:40:52 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[NÖ Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Ein Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen in NÖ kann EigentümerInnen, MieterInnen oder Nutzungsberechtigten einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung), eines geförderten Eigenheimes oder eines geförderten Wohnheimes zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach den Voraussetzungen der NÖ Wohnbauförderung bereits gefördert wurde.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014760.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014760.html</guid><pubDate>Tue, 06 Feb 2024 15:52:36 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Oö. Wohn- und Energiekostenbonus]]></title><description><![CDATA[<p>Um private Haushalte bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten zu unterstützen, erhalten die Bundesländer einen einmaligen Zweckzuschuss gemäß dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz). Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 450 Millionen Euro. Oberösterreich erhält davon 16,776 %. <br />Der Zweckzuschuss ist von den Ländern zusätzlich zu bereits für diesen Zweck vorgesehenen Landesmitteln im Jahr 2023 für Beihilfen an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten (Wohn- und Heizkostenzuschüsse) zu verwenden.</p> <p><br />Auf die Gewährung des Zuschusses im Rahmen des „Oö. Wohn- und Energiekostenbonus 2023“ besteht kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.</p> <p>Entsprechend der folglich durch die Oö. Landesregierung beschlossene Richtlinie für die Gewährung eines Wohn- und Heizkostenzuschusses gem. Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz beträgt die Höhe des Zuschusses pro Haushalt: </p> <p>Einpersonenhaushalt: 200,00 Euro</p> <p>Mehrpersonenhaushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 200,00 Euro</p> <p>Mehrpersonenhaushalte mit 1 Kind unter 18 Jahren: 300,00 Euro</p> <p>Mehrpersonenhaushalte mit 2 oder mehr Kinder unter 18 Jahren: 400,00 Euro </p> <p>Die Voraussetzungen zur Gewährung des Bonus werden unter dem nächsten Punkt beschrieben. Aufgrund dieser Voraussetzungen werden rund 45% aller OÖ Haushalte antragsberechtigt sein. </p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[75,49 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061381.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061381.html</guid><pubDate>Thu, 15 Jun 2023 13:16:56 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Rückzahlbarer Kautionsbeitrag der Stadt Graz]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz fördert Mieter mit einem Kautionsbeitrag für die Anmietung einer Wohnung im Stadtgebiet von Graz am freien Wohnungsmarkt.</p> <p>Die Förderung ist einkommensabhängig.</p> <p>Die Höhe des Kautionsbeitrages ist mit der Hälfte der vereinbarten Bruttokaution bemessen, beträgt jedoch maximal 1.000,00 Euro.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055615.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055615.html</guid><pubDate>Tue, 01 Oct 2024 12:53:16 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sanierung von EH, RH und Wohnungen im privaten Wohnbau für  Ausstieg aus fossilen Energieträgern]]></title><description><![CDATA[<ol><li>Im Rahmen dieser Richtlinie werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Sanierungen an oder in burgenländischen Eigenheimen, Reihenhäusern oder Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, damit der effiziente Einsatz eines alternativen Heizsystems möglich ist.</li><li>Die Förderung besteht im Falle des Ankaufsbonus in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. </li><li>Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.</li><li>Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge nach dem Datum des Einlangens vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen nach dieser Richtlinie vorzeitig beendet werden.</li><li>Aus dem Landeshaushalt wird für den nichtrückzahlbaren Ankaufbonus gemäß § 16 Abs. 3 pro Jahr ein Betrag von EUR 0,50 Mio. aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.</li></ol>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,5 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078351.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078351.html</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2026 08:40:49 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Geldleistung; KTN]]></title><description><![CDATA[<p><strong></strong>Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen</p> <ol> <li> <div>die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgrenzung bedroht sind,</div> </li> <li> <div>durch Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und einen Beitrag zur Befriedigung des Wohnbedarfs ein menschenwürdiges Leben ermöglichen,</div> </li> <li> <div>soziale Notlagen und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung vermeiden,</div> </li> <li> <div>Personen befähigen und durch Anreize unterstützen, soziale Notlagen möglichst aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden,</div> </li> <li> <div>die (Wieder-)Eingliederung von arbeitsfähigen Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben fördern,</div> </li> <li> <div>integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen.</div> </li> </ol>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062645.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062645.html</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:08:36 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Geldleistung; NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Die Sozialhilfe ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Leistungen Dritter nicht mehr abdecken können. Die Sozialhilfe ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes. Die Sozialhilfe umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs.</p> <p>Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs umfassen den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Strom sowie sonstige allgemeine Betriebskosten und Abgaben.</p> <p>In dem maßgeblichen Richtsatz sind Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs im Ausmaß von 40 % inbegriffen. Wohnt eine Hilfe suchende Person in einer Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim wird die Leistung nur im halben Ausmaß (20%) gewährt. Besteht kein oder ein geringerer Aufwand zur Befriedigung des Wohnbedarfs oder erhält die hilfebedürftige Person bedarfsdeckende Leistungen z.B. Wohnbeihilfe, sind die jeweiligen Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs um diese Anteile entsprechend zu reduzieren.</p> <p>Prinzipiell sind Leistungen für den Wohnbedarf als Sachleistung (unmittelbare Entgeltzahlung an eine Person, die eine Sachleistung zugunsten eines Bezugsberechtigten erbringt) zu gewähren. Nur in Einzelfällen, wenn die Gewährung einer Sachleistung zur Befriedigung des Wohnbedarfs unwirtschaftlich oder unzweckmäßig ist, kann anstatt einer Sachleistung eine Geldleistung gewährt werden.</p> <p>Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungshöhe werden auch die Einkünfte sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt.</p> <p>Die Sozialhilfe wird befristet gewährt und 12-mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051366.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051366.html</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2024 11:54:46 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Sachleistung; KTN]]></title><description><![CDATA[<p><strong></strong>Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen</p> <ol> <li> <div>die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgrenzung bedroht sind,</div> </li> <li> <div>durch Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und einen Beitrag zur Befriedigung des Wohnbedarfs ein menschenwürdiges Leben ermöglichen,</div> </li> <li> <div>soziale Notlagen und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung vermeiden,</div> </li> <li> <div>Personen befähigen und durch Anreize unterstützen, soziale Notlagen möglichst aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden,</div> </li> <li> <div>die (Wieder-)Eingliederung von arbeitsfähigen Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben fördern,</div> </li> <li> <div>integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen.</div> </li> </ol>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062637.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062637.html</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:08:36 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Sachleistung; NÖ]]></title><description><![CDATA[<p>Die Sozialhilfe ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Leistungen Dritter nicht mehr abdecken können. Die Sozialhilfe ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes. Die Sozialhilfe umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs.</p> <p>Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs umfassen den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Strom sowie sonstige allgemeine Betriebskosten und Abgaben.</p> <p>In dem maßgeblichen Richtsatz sind Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs im Ausmaß von 40 % inbegriffen. Wohnt eine Hilfe suchende Person in einer Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim wird die Leistung nur im halben Ausmaß (20%) gewährt. Besteht kein oder ein geringerer Aufwand zur Befriedigung des Wohnbedarfs oder erhält die hilfebedürftige Person bedarfsdeckende Leistungen z.B. Wohnbeihilfe, sind die jeweiligen Leistungen zur Befriedigung des Wohnbedarfs um diese Anteile entsprechend zu reduzieren.</p> <p>Leistungen für den Wohnbedarf sind prinzipiell als Sachleistung (unmittelbare Entgeltzahlung an eine Person, die eine Sachleistung zugunsten eines Bezugsberechtigten erbringt) zu gewähren. </p> <p>Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungshöhe werden auch die Einkünfte sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt.</p> <p>Die Sozialhilfe wird befristet gewährt und 12-mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051432.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051432.html</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2024 11:55:56 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Wohnen, Sachleistung; SBG]]></title><description><![CDATA[<p>Leistungen aus der Sozialunterstützung werden Hilfesuchenden mit geringem/fehlendem Einkommen zur Deckung ihres Wohnbedarfs gewährt, die von einer sozialen Notlage betroffen sind und sich angemessen um ihre Abwendung, Milderung oder Überwindung bemühen. Die maximale Höhe der Hilfe für den Wohnbedarf ist bezirksweise unterschiedlich.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067685.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067685.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 14:22:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Wohnen, Sachleistung; SBG]]></title><description><![CDATA[<p>Für Sozialunterstützungsbeziehende können zur Vermeidung von Härten zusätzliche Sach-Leistungen für Sonderbedarfe geleistet werden. Eine Leistungsgewährung kommt nicht in Betracht, soweit der Sonderbedarf durch die Hilfen für den Lebensunterhalt oder den Wohnbedarf, eigenes Einkommen oder Vermögen der Hilfe suchenden Person oder Leistungen Dritter gedeckt werden kann.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068485.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068485.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Teuerungsbedingte Energiesicherung]]></title><description><![CDATA[<p>Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 LWA-G die teuerungsbedingte Energiesicherung. Gegenstand ist die Verhinderung von Abschaltungen und die Bekämpfung von Energiearmut („Energiesicherung“).</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060516.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060516.html</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 15:45:03 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Teuerungsbedingte Wohnungssicherung]]></title><description><![CDATA[<p>Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 LWA-G die teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungssicherung.</p> <div>Zuwendungen können in Form einer Unterstützungsleistung zur Wohnungssicherung oder einer pauschalen Unterstützungsleistung zum Wohnungswechsel geleistet werden.</div>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht bekannt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064088.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064088.html</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 15:45:16 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Übernahme der monatlichen Mietkosten bei individueller Unterbringung; Niederösterreich]]></title><description><![CDATA[<p>Übernahme der tatsächlichen Mietkosten für Einzelpersonen und Familien in privaten Unterkünften.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027911.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027911.html</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2023 11:39:51 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p><a href="https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm" target="_blank" rel="noopener">https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm</a></p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023803.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023803.html</guid><pubDate>Mon, 11 Mar 2024 15:11:51 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Wohnen soll als Grundbedürfnis jedem Menschen in Kärnten zugänglich sein. Ziel des seit 01.01.2025 in Kraft stehenden Kärntner Wohnbeihilfegesetzes (K-WBHG) ist es daher, eine finanzielle Unterstützung bei der Deckung des Wohnbedarfs sowie der Betriebskosten unter sozialen Aspekten und damit einer sozialen Staffelung für alle Menschen in Kärnten zu gewährleisten und bezahlbaren Wohnraum in Kärnten abzusichern und zu ermöglichen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024165.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024165.html</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 10:33:51 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Menschen mit wenig Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. Es gibt Wohnbeihilfe für folgende Arten von Unterkünften:</p> <ul><li>Für private Mietwohnungen, Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen.</li><li>Für Wohnungen in Wohnheimen die von Organisationen betrieben werden, die vom Fonds Soziales Wien (FSW) anerkannt werden.</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027283.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027283.html</guid><pubDate>Tue, 10 Feb 2026 09:51:17 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes für Mieter*innen von Mietobjekten mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand. Die Förderung soll den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit geben, ihren Wohnbedarf zu decken. Die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit soll dadurch gewährleistet werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028984.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028984.html</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 14:33:40 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Zur Linderung des Wohnungsaufwands, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, wird eine Wohnbeihilfe gewährt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[29 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043561.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043561.html</guid><pubDate>Fri, 23 Jan 2026 09:23:01 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Das Land Tirol gewährt an natürliche Personen eine Wohnbeihilfe zur Milderung der Belastungen durch den Wohnungsaufwand.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015759.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015759.html</guid><pubDate>Mon, 10 Feb 2025 14:02:03 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnkostenbeihilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Präsenz- und Ausbildungsdienstleistenden kann Wohnkostenbeihilfe für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[1,65 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005123.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005123.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende]]></title><description><![CDATA[<p>Die Wohnkostenbeihilfe dient zur Abdeckung jener Kosten, die dem Zivildienstleistenden nachweislich für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehen. Als eigene Wohnung gelten Räumlichkeiten, die eine abgeschlossene Einheit bilden und in denen der Zivildienstleistende einen selbständigen Haushalt führt.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[1,956 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007954.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007954.html</guid><pubDate>Wed, 21 Jan 2026 14:33:10 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnkostenmodell für städtische Wohnheime Graz]]></title><description><![CDATA[<p>Die Stadt Graz fördert die Unterbringung im städtischen Männerwohnheim bzw. Frauenwohnheim durch einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Beiträgen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Gemeinde]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[Volumen nicht begrenzt]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055490.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055490.html</guid><pubDate>Wed, 02 Feb 2022 12:24:09 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wohnunterstützung]]></title><description><![CDATA[<p>Wohnen ist ein wesentliches Grundbedürfnis des Menschen. Die Wohnunterstützung soll dabei helfen, den Zugang zu Wohnraum für alle Menschen in der Steiermark möglich zu machen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025154.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025154.html</guid><pubDate>Fri, 03 Apr 2026 10:07:38 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Zinsenzuschüsse Mehrgeschoßwohnbau]]></title><description><![CDATA[<p>Für die Rückzahlung von Fremddarlehen, die zur Finanzierung der Errichtung von Bauvorhaben mit mehr als 2 Wohneinheiten aufgenommen werden, können nichtrückzahlbare Zinsenzuschüsse gewährt werden.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076538.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076538.html</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2026 10:34:05 +0100</pubDate></item></channel></rss>