Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) Link zur Förderung

Der Bund fördert Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen; weiters, interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen. Volksgruppen im Sinne dieser Förderungsbestimmungen sind "die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum", welche die slowenische, die kroatische, die ungarische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma sind.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten
Ballhausplatz 2
1010 Wien
+43 1 53115 202376
volksgruppen@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/volksgruppen-foerderung.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach rechtswirksamer Annahme des Vertragsanbots durch den Fördernehmer. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur auf ein Bankkonto des Förderungsnehmers.

Bei größeren Fördersummen Ratenzahlung.

Der Förderkontrolle sind vorzulegen:

  • Originalrechnungen
  • Originalzahlungsbelege
  • Kontoauszüge
  • Belegexemplare
  • Berichtsunterlagen
  • Einnahmen/Ausgabenrechnung

Das Bundeskanzleramt behält sich die Einforderung ausführlicherer Berichte und Vor-Ort-Kontrollen vor.

Rechtsgrundlage

§8 ff Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/1976 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Sprachkompetenz und des Wissens über die Volksgruppe in der Mehrheitsbevölkerung, Förderung der Kultur und Intensivierung des Gruppenlebens der Volksgruppen; strukturelle Absicherung der Volksgruppenorganisationen; Verbesserung des interkulturellen Klimas.

Referenznummer

1061654