Filmstandort Austria - FISA + Link zur Förderung

Anreizsysteme spielen im zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Filmsektor eine wesentliche Rolle. Sie liefern den produzierenden Unternehmen Finanzierungsbestandteile und bilden entscheidende Faktoren bei der Frage, wo Produktionen abgewickelt werden. Das Förderprogramm FISAplus knüpft genau hier an und setzt nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich.

Zur Unterstützung der österreichischen Filmwirtschaft bei der erfolgreichen Umsetzung von nationalen und internationalen Kinofilmen wurde das seit 2010 bestehende Förderungsprogramm FISA – Filmstandort Austria im Jahr 2014 gesetzlich verankert.

Unter dem Namen „FISA+“ sollen künftig internationale Filme, Serien und Serienfolgen im Rahmen von Serviceproduktionen sowie österreichische, nicht im Auftrag von audio-visuellen Mediendiensten hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen für TV und Streaming gefördert werden.

Förderung gemäß § 7 Filmstandortgesetz 2023 des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Walcherstraße 11, 1020 Wien
0150175100
24h-auskunft@aws.at
https://www.aws.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

www.fisaplus.com

Rechtsgrundlage

Filmstandortgesetz 2023, BGBl. I Nr. 219/2022; ARR 2014 BGBl. II Nr. 208/2014; Verordnung (EU) Nr. 651/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Stärkung des Filmstandortes Österreich
Schaffung und Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze

Referenznummer

1061142