Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen Link zur Förderung

Der gegenständliche Förderungsaufruf nimmt Bezug auf die Lebenssituation von Frauen und Mädchen, insbesondere von Frauen in der Altersgruppe 60+ sowie von Frauen und Mädchen in ländlichen Regionen. Die mit dem gegenständlichen Aufruf finanzierten Projekte sollen ältere Frauen vor dem Hintergrund individueller Lebensgestaltung umfassend stärken, geschlechterstereotype Rollenbilder und -zuschreibungen aufbrechen und damit allen Frauen und Mädchen dazu zu ermächtigen, ein selbstbestimmtes, ökonomisch unabhängiges und sicheres Leben – insbesondere im digitalen Bereich - führen zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Frauen und Gleichstellung
frauenprojektfoerderung@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Referat I/17a Förderungskontrolle UG 10
foerderkontrolle10@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderhöhe

  • Mindestfördersumme: € 30.000
  • Förderung von bis zu 100% der Gesamtkosten

Zahlungen

  • 90% bei Förderung
  • 10% nach durchgeführter Abrechnung

Abrechnung und Berichtslegung: bis spätestens 31. Jänner 2025 entsprechend dem Leitfaden für die Abrechnung von Förderungsmitteln für Frauenprojekte. Dieser ist Teil des zu unterfertigenden Antragsformulars und bildet einen integrierten Bestandteil des Fördervertrages. Berichtslegung entsprechend den Vorgaben in der Fördermitteilung.

Rechtsgrundlage

• die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014), • das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), • die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 sowie • relevante nationale Gesetze, Verordnungen und allfällige Erlässe (wie zum Beispiel die RGV 1955 – Reisegebührenvorschrift, EStG 1988 – Einkommenssteuergesetz u.a.) in der jeweils geltenden Fassung, siehe auch Allgemeine Förderungsbedingungen als integrierter Bestandteil des Antragsformulars.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - Bundeskanzleramt Österreich Ziel 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigenZiel 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
Wirkungsziels der UG 10-Bundeskanzleramt „Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt“.

Referenznummer

1061092