Förderung der Projektentwicklung bei der Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten Link zur Förderung

Gefördert werden Beratungsleistungen für Projektentwicklungen von befugten Unternehmen (zB Architekt bzw Ziviltechniker, Baumeister etc) die erforderlich oder zweckmäßig sind, um die Schaffung von Wohnraum in Siedlungsschwerpunkten durch Um, Zu- und Einbauten im Bestand zu realisieren.

Förderungsfähige Projektentwicklungsleistungen sind:

  • Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, Analysieren der Grundlagen
  • Ortsbesichtigung
  • Bestandsaufnahme
  • Machbarkeitsstudie/Sanierungs- und Modernisierungsempfehlungen
  • Kostenschätzung, Ermittlung von Sanierungs- und Modernisierungskosten
  • Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Für die Kosten der Projektentwicklung, die im Zuge der Förderung der Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten förderbar sind, wird ein Einmalzuschuss im Ausmaß von 80% der förderbaren Gesamtkosten bis max. € 1.200 gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Rechtsgrundlage

§ 25 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060912