Wärmepreisdeckel Link zur Förderung

Das Land Burgenland gewährt burgenländischen Haushalten zur Verminderung der Heizkostenbelastung in Folge der gestiegenen Energiepreise des Jahrs 2023 einen Zuschuss in Form des Wärmepreisdeckels. Um einen Anreiz zum Energiesparen zu bieten, werden 90% der angegebenen Heizkosten als Förderungsgrundlage herangezogen. Pro Haushalt kann nur ein Antrag auf den Wärmepreisdeckel gestellt werden. Die antragstellende Person muss im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Ein Rechtsanspruch auf die Maßnahme Wärmepreisdeckel besteht nicht. Bei Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte aller am Wohnsitz hauptgemeldeten Personen und die Höhe der Heizkosten durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel/

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Burgenland über die Gewährung eines Wärmepreisdeckels; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1060565