Stromkostenzuschuss Link zur Förderung

  • Ziel dieser Förderung ist es die Kostenbelastung von Haushalten durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung für ein Grundkontingent (2.900 kWh/Jahr) zu verringern.
  • Diese Leistung kann nicht beantragt werden, sondern wird für jeden Zählpunkt (jeden Haushalt) direkt und antragslos mit dem Energieversorger abgerechnet.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden (Stromkostenzuschussgesetz - SKZG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

3.826,473 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel ist es, die Kostenbelastung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung für ein Grundkontingent zu verringern (Stromkostenzuschuss)
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Versorgungsunternehmen werden direkt abgerechnet.

Referenznummer

1060557