Mindestsicherung/Sozialhilfe – Sonstige Leistungen Link zur Förderung

Bei Vorliegen von außergewöhnlichen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung aus der Mindestsicherung durch:

  •  eine Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung in Form einer Kostenübernahme für Erziehung, Schul- und Berufsausbildung inkl. allfälliger Unterbringungs- und Fahrtkosten,
  •  eine Hilfe zur Arbeit für langzeitarbeitslose LeistungsbezieherInnen in Form von finanziellen Zuschüssen an die ArbeitgeberInnen oder Kostenübernahme für gewisse Fortbildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, für Fahrtkosten zum Kursort oder für Prüfungskosten,
  •  einen Zuschuss für die Erstausstattung einer Wohnung, die erstmalige Anschaffung von Haushaltsgeräten, die erstmalige Anschaffung von Hausrat oder für die Kaution,
  •  eine Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände als Zuschuss für:
    • die Nachbeschaffung/Reparatur von Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten
    • offene Mietrückstände bei drohender Delogierung
    • offene Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten für eine Wohnung
    • offene Nachzahlungen von Stromkosten
    • Selbstbehalte für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2592
soziales@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/

Rechtsgrundlage

Tiroler Mindestsicherungsgesetz – TMSG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1059567