Mindestsicherung/Sozialhilfe – Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung Link zur Förderung

Der Bedarf an Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung wird vor allem durch die Einbindung der LeistungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Diese erhalten somit die e-card und sind von der Rezeptgebühr und von Selbstbehalten für Krankenhausaufenthalte befreit.

Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung besteht während der Dauer des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, oder des Wohnbedarfs in der Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung in der Übernahme der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung oder in der Übernahme der für eine Krankenbehandlung tatsächlich nachgewiesenen Kosten im nach den Vorschriften über die allgemeine gesetzliche Krankenversicherung vorgesehenen Leistungsumfang.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

+43 512 508 2592
soziales@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/

Rechtsgrundlage

Tiroler Mindestsicherungsgesetz – TMSG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1059559