COVID-19 Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) - Verwaltungskosten Link zur Förderung

Zur Abfederung von Einnahmenausfällen anlässlich des Ausbruchs von COVID-19 wurde im März 2020 als Ergänzung zu den bisher Unterstützungsmöglichkeiten der COVID-19-Fonds im Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) eingerichtet. Der KSVF hat die COVID-19 Beihilfe in 4 Phasen abgewickelt.

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat als Abwicklungsstelle den KSVF beauftragt. Durch die gegenständliche Leistung werden die Kosten, die dem KSVF durch die Abwicklung entstehen, abgegolten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
(+43 1) 53115 206820

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beihilfen aus dem COVID-19-Fonds gemäß § 25b iVm § 25c Abs. 3a Künstler- Sozialversicherungsfondsgesetz; Vertragliche Vereinbarung mit KSVF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

0,71 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1059377