EAG-Marktprämie Windkraft Link zur Förderung

Die Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom (gemäß EAG §§ 12, 13) für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen. Sie wird als Zuschuss für vermarkteten und tatsächlich in das öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Quellen gewährt, für den Herkunftsnachweise ausgestellt wurden.

Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien ab Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, bei Erweiterungen und Revitalisierungen ab Nachweis der Inbetriebnahme der erweiterten oder revitalisierten Anlage bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.

Durch Marktprämie förderfähig ist die Erzeugung von Strom aus

  • neu errichteten Windkraftanlagen
  • sowie Erweiterungen von Windkraftanlagen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16
A - 1090 Wien
eag@oem-ag.at
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) EAG-Marktprämienverordnung 2022 – EAG MPV 2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie und Bergbau der Untergliederung 43 Umwelt, Energie und Klima im Bundesvoranschlag

Referenznummer

1059245