Zuwendung für pflegende Angehörige zur Unterstützung von Pflegekursen Link zur Förderung

  • Mit dieser Zuwendung soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegekursen einschließlich Schulungen oder fachlicher Anleitung zuhause durch nahe Angehörige von pflegebedürftigen Personen verbessert werden, womit die häusliche Pflege erleichtert und zur Prävention gegen physische und psychische Überlastungen beigetragen werden soll.
  • Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen ab 1. Jänner 2023 auch erhalten, wenn sie an einem Pflegekurs teilnehmen.
  • Unter Pflegekursen sind solche Schulungen zu verstehen, die das Wissen und die Kenntnisse in den Bereichen Pflege und Betreuung verbessern. Die Kurse können sich beispielsweise mit Basiswissen, Sturzvermeidung, Umgang mit dementiellen Beeinträchtigungen oder auch mit Tipps zur Körperpflege befassen. Auch für die Teilnahme an Online-Kursen kann ein Zuschuss gewährt werden.
  • Die Zuwendung beträgt bis zu € 200,- pro Jahr und pro pflegebedürftiger Person.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumsservice
https://www.sozialministeriumservice.at/

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV und Sozialministeriumsservice
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

§21a Abs. 1 z 2 BPGG-BGBl Nr. 110/1993, idgF BGBl 1 129/2022.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld, Förderung der 24-Stunden-Betreuung), um durch eine qualitätsvolle Betreuung und Pflege der betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und deren Angehörige zu unterstützen.

Referenznummer

1059229