Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens wurde die Auszahlung einer Coronaprämie wie folgt festgelegt:
a) Im Jahr 2022 gebührt ArbeitnehmerInnen, welche bis spätestens Stichtag 1.11.2021 in das Beschäftigungsverhältnis eingetreten sind und deren Beschäftigungsausmaß per 1.2.2022 zumindest 75% beträgt eine einmalig mit dem Februar 2022 Entgelt auszuzahlende Coronaprämie in Höhe von EUR 300,-.
b) Im Jahr 2022 gebührt ArbeitnehmerInnen, welche bis spätestens Stichtag 1.11.2021 in das Beschäftigungsverhältnis eingetreten sind und deren Beschäftigungsausmaß per 1.2.2022 weniger als 75% beträgt eine einmalig mit dem Februar 2022 Entgelt auszuzahlende Coronaprämie in Höhe von EUR 200,-.
Das Land Vorarlberg fördert 60% der jeweils an das Personal in Schulkindbetreuungseinrichtungen ausgezahlten Coronaprämie.