Neuausrichtung Lackenhof (NÖWTF) Link zur Förderung

Nachdem die Investitionstätigkeit in Lackenhof in den letzten Jahren deutlich unter dem Niederösterreichischen Durchschnitt liegt, ist rasch die Verbesserung der Beherbergungsqualität durch Investitionen erforderlich. Dies erfordert, dass bestehende Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe erhalten bleiben und auch in Qualitätsverbesserungen und Modernisierung investieren.

Deshalb wird aufgrund der Ausnahmesituation in Lackenhof eine einmalige, zeitlich und regional begrenzte Sonderförderung angeboten. Dazu wird seitens des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds ein Neuausrichtungs-Programm angeboten. Dieses beinhaltet einen Investitionskosten-Zuschuss (Neuausrichtungs-Zuschuss) für Qualitätsverbesserungen beziehungsweise nachhaltige Investitionen in die Zukunft für Tourismusunternehmen in Lackenhof.

Förderbar sind ausschließlich den geförderten Vorhaben zurechenbare Investitionen ab € 20.000, die zur Verbesserung der Qualität des Angebotes und des Erscheinungsbildes beitragen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 30 % (maximal € 30.000) der förderbaren Kosten.

Die Investition muss bis spätestens 28.02.2023 durchgeführt werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für NÖ Förderungen im Bereich Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1058981