Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Nachdem die Investitionstätigkeit in Lackenhof in den letzten Jahren deutlich unter dem Niederösterreichischen Durchschnitt liegt, ist rasch die Verbesserung der Beherbergungsqualität durch Investitionen erforderlich. Dies erfordert, dass bestehende Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe erhalten bleiben und auch in Qualitätsverbesserungen und Modernisierung investieren.
Deshalb wird aufgrund der Ausnahmesituation in Lackenhof eine einmalige, zeitlich und regional begrenzte Sonderförderung angeboten. Dazu wird seitens des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds ein Neuausrichtungs-Programm angeboten. Dieses beinhaltet einen Investitionskosten-Zuschuss (Neuausrichtungs-Zuschuss) für Qualitätsverbesserungen beziehungsweise nachhaltige Investitionen in die Zukunft für Tourismusunternehmen in Lackenhof.
Förderbar sind ausschließlich den geförderten Vorhaben zurechenbare Investitionen ab € 20.000, die zur Verbesserung der Qualität des Angebotes und des Erscheinungsbildes beitragen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 30 % (maximal € 30.000) der förderbaren Kosten.
Die Investition muss bis spätestens 28.02.2023 durchgeführt werden.