Energiekostenausgleich Link zur Förderung

Aufgrund der Teuerungen, die maßgeblich von den steigenden Energiepreisen getrieben sind, hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung dieser Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren. Der Energiekostenausgleich wird über einen Gutschein abgewickelt und beträgt 150 Euro pro zahlungsverpflichteter Person und Haushalt. Dieser wird an jede österreichische Adresse zugesendet, an der eine oder mehrere Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Der Gutschein wird nach dem Einlösen mit dem Stromlieferungsvertrag für den Haushalt verrechnet.

Nähere Informationen zum Energiekostenausgleich finden Sie unter Energiekostenausgleich

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen
http://www.energiekostenausgleich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Energiekostenausgleichsgesetz 2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

627 Mio. Euro

Wirkungsziele

Energiekostenausgleich
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1058718