Teuerungsausgleich für Studierende Link zur Förderung

Studierende, die für Juni 2022 von der Studienbeihilfenbehörde Studienbeihilfe, ein Studienabschluss-Stipendium, ein Mobilitätsstipendium oder eine Studienunterstützung für ein Fernstudium erhalten, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich einen einmaligen Betrag von 300 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrags bedarf.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Studienbeihilfenbehörde
1100 Wien
Gudrunstraße 179
0160173101
alexander.egger@stbh.gv.at
http://www.stipendium.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Teuerungs-Entlastungspaket Art.13 (BGBl. I Nr. 93/2022), Bundesgesetz über den Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

14 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung Anteil der Bildungsabschlüsse

Referenznummer

1058593