ARF - Einzelprojektförderung (Quantum Austria) Link zur Förderung

Förderinitiative Quantum Austria 
Im Auftrag des BMBWF und finanziert von der Europäischen Union im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans setzen FWF und FFG in den Jahren 2022–2026 die Förderinitiative Quantum Austria um. Dafür nutzen sie eine Auswahl ihrer jeweiligen Förderinstrumente für Personal und Infrastruktur.

Thematisch müssen die Anträge dem Gebiet der Quantenforschung und der Quantentechnologie zugeordnet sein. Ziel ist es, exzellente, transformative und innovative Grundlagenforschung im Bereich Quantenphysik, Quantencomputing sowie ergänzend Next‑Generation High‑Performance‑Computing zu fördern.

Quantum Austria Förderungen beim FWF
Gefördert werden hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau definierte, zeitlich und finanziell eingegrenzte Projekte entsprechend den Bedingungen der FWF-Programme Einzelprojekte, 1000-Ideen-Programm, ESPRIT oder Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendien mit Rückkehrphase.

Zielsetzung ARF-Einzelprojekte
Förderung von Einzelprojekten im Bereich der nicht auf Gewinn gerichteten wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Quantenforschung. Gefördert wird ein hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau beschriebenes, zeitlich begrenztes Forschungsprojekt.

Zielgruppe
WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen in Österreich

Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

FWF - Der Wissenschaftsfonds
Georg-Coch-Platz 2
1010 Wien
+43 1 505 67 40
office@fwf.ac.at
http://www.fwf.ac.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 11 Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, Förderrichtlinien gemäß § 15 FTFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Unterstützung von Forscherinnen und Forschern bei der Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich der Grundlagenforschung

Referenznummer

1058510