Schulfonds zur Unterstützung von mehrtägigen Schulveranstaltungen Link zur Förderung

Vor dem Hintergrund der andauernden Pandemie und deren immer stärker absehbaren Folgen auf Kinder und Jugendliche wurde von der Bundesregierung ein umfangreiches und breit angelegtes Paket ausgearbeitet, zu dem auch
der Schulfonds zählt. Damit sollen die pädagogischen, psychischen und gesundheitlichen Folgen der Krise von unterschiedlichen Seiten bekämpft und den Schülerinnen und Schüler in dieser schwierigen Zeit geholfen werden. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig soziale Begegnungen und die Klassengemeinschaft für die psychologische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sind.

Um die Schulen zu motivieren, im Sommersemester des Schuljahres 2021/22 und Wintersemester des Schuljahres 2022/23 mehrtägige Schulveranstaltungen durchzuführen, werden mehrtägige Schulveranstaltungen mit mindestens zwei Übernachtungen vom Schulfonds unterstützt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung
Ebendorferstraße 7, 1010 Wien
+43 1 534 08-0
schulfonds@oead.at
https://oead.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://oead.at/de/schule/schulfonds

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von mehrtägigen Schulveranstaltungen basierend auf „Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmittel (ARR2014)“ BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,987 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler

Referenznummer

1058130