KMU.Cybersecurity Link zur Förderung

Das Förderungsprogramm "KMU.Cybersecurity" soll österreichische KMU auf die Gefahren und Risiken von Cyberkriminalität aufmerksam machen und bei Investitionen für Präventionsmaßnahmen im Bereich IT- und Cybersecurity unterstützen.

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von Investitionsprojekten im Bereich IT- und Cybersecurity durch (einkommensteuerrechtlich) aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in Hard- und Software, Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige (bis zu 18 Monate laufende) Kosten, wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen überwiegenden Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:

  • Einführung sowie Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeiter/innen
  • Risiko- und Sicherheitsanalysen (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Systemen
  • Schutz der IT-Systeme vor unbefugtem Zugriff, Manipulationen oder Diebstahl
  • Minimierung des Risikos eines wirtschaftlichen Schadens durch Fehlfunktionen oder Manipulationen von (sensiblen) Daten
  • Schnelles und kompetentes Reagieren bei IT-Sicherheitsvorfällen (z.B. Cyberattacken, Hacker-Angriffe) sowie Reduktion von IT-Sicherheitsvorfällen im Unternehmen
  • Sicherstellung einer sicheren und vertrauenswürdigen IT
  • Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit vertraulichen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (von Kunden, Geschäftspartnern, Beschäftigten etc.) 
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
1010 Wien, Stubenring 1
http://www.bmdw.gv.at

Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H.
1020 Wien, Walcherstraße 11A
http://www.aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Förderungsfähig sind (einkommenssteuerrechtlich) aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen), Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige (laufende) Kosten wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen. Laufende projektbezogene Kosten für Lizenzen können für maximal 18 Monate gefördert werden. Die Bezahlung dieser Kosten für diesen Zeitraum muss bei der Abrechnung nachgewiesen werden.
  • Die Förderung beträgt, unter Berücksichtigung der beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen, maximal 40 % der förderbaren Kosten. Der maximale Zuschuss beträgt € 20.000,-. Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens € 2.000,- bis maximal € 50.000,- (exklusive USt).

Rechtsgrundlage

Richtlinie für eine KMU-Digitalisierungsförderung "KMU.Cybersecurity" des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gemäß Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz); BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,112 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung von Präventionsmaßnahmen von KMU im Bereich von IT- und Cybersecurity

Referenznummer

1057983