ARF - Leergutrücknahmesysteme Link zur Förderung

Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich und ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP). Dabei spielen Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde eine wesentliche Rolle. Insgesamt stehen für diese Förderung und für die Förderung von Mehrwegsystemen 110 Mio. Euro zur Verfügung, wobei eine Aufteilung 80:30 angepeilt wird.

Gefördert wird die Errichtung von Leergutrücknahmeautomaten und die Adaptierung bestehender Automaten. Insbesondere sollen multifunktionale Automaten gefördert werden, die sowohl Mehrweg- als auch Einweggebinde zurücknehmen können.

Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Anlagen errichten und betreiben.

Die Mindest-Investition pro Projekt beträgt 3.000 Euro.

Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstr. 9, 1090 Wien
01 31631 0
kpc@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

http://www.umweltfoerderung.at/leergut

Die Höhe der Förderung hängt von den förderungsfähigen Kosten, der Art des Automaten und der Unternehmensgröße ab und wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach Endabrechnung vergeben.

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz – UFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

110 Mio. Euro

Wirkungsziele

Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich

Referenznummer

1057959