Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden Investitionen, die der Sparte „Industrie“, Sparte „Gewerbe und Handwerk“ oder der Sparte „Informations- und Consulting“ (ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe „Entsorgungs- und Ressourcenmanagement“ sowie der Fachgruppe „Druck“) zuzuordnen sind.
Förderbare Investitionen im Detail:
- Errichtung eines neuen Betriebes
- Erweiterung eines bestehenden Betriebes in Verbindung mit einer grundlegenden Verfahrens-, Produkt- oder Dienstleistungsinnovation und/oder einer grundlegenden Verbesserung der betrieblichen Organisation
- Produkt- oder Verfahrensinnovation
- Erbringung innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
- Übernahme eines Unternehmens
Die Förderung kann entweder als Kooperationsförderung zum aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland oder als ausschließliche Landesförderung gewährt werden.