Green.IP und Innovationsschutz Link zur Förderung

  • Für Unternehmen, welche sich in F&E-intensiven Branchen bewegen, wird es immer wichtiger sich verstärkt mit IP auseinanderzusetzen. Durch die zunehmende Komplexität im Umgang mit geistigen Eigentumsrechten und dem raschen Wandel der Wirtschaft reicht die bloße Anmeldung von Schutzrechten nicht mehr aus. Vielmehr müssen Unternehmen eine geeignete Strategie für die Absicherung des gesamten Geschäftsmodells (IP-Strategie) entwickeln und das Management ihres geistigen Eigentums zu einem kontinuierlichen Prozess ausbauen.
  • Das Programm „Green.IP und Innovationsschutz“ adressiert diese aktuellen Herausforderungen des Schutzes von Geschäftsmodellen für klimatechnologisch innovative, österreichische Startups und KMU. Es fördert die Entwicklung einer IP-Strategie und die Implementierung von Prozessen eines modernen IP-Managements. Besonders KMU brauchen mehr denn je Unterstützung beim Aufbau von IP-Know-how, IP-Ressourcen und IP-Kompetenzen, um einen wirksamen Schutz gegen das Kopieren ihres Geschäftsmodells und wirtschaftliche Handlungsfreiheit zu erzielen.
  • Begleitend zu den Förderungsmaßnahmen führt die AWS im Rahmen von discover.IP niederschwellige Erstinformationsgespräche in Kooperation mit dem Österreichischen Patentamt durch, um das Bewusstsein für die Wichtigkeit eines adäquaten Schutzes von Innovationen zu stärken, einen frühzeitigen Einstieg in die komplexe Materie zu ermöglichen und die wesentlichen Chancen und Risiken im Umgang mit Schutzrechten aufzuzeigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Walcherstraße 11A 1020 Wien
+43 1 501 75 - 0
24h-auskunft@aws.at
https://www.aws.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz - FTFG), BGBl. Nr. 434/1982, in der jeweils geltenden Fassung, AWS T&I Richtlinie idF vom 01.01.2022, welche subsidiär anzuwenden ist.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,08 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors
die Steigerung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von hochinnovativen Unternehmen durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen
die Professionalisierung von Unternehmen beim Innovationsschutz
die Erhöhung unternehmerischer Innovationen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen
die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängige Anforderung an die geförderten Vorhaben

Referenznummer

1057694