Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen in Gemeinden Link zur Förderung

Die Förderung dient der Umsetzung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, insbesondere auch der Förderung der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie des Recyclings im Sinne des § 3 Abs 5 S.AWG, und ihrer Ausrichtung im Sinne des Vorsorgeprinzips, der Nachhaltigkeit und zum Wohle und Nutzen der Gesamtbevölkerung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/01: Abfallwirtschaft und Umweltrecht
Postfach 527
5010 Salzburg
0662 8042 4577
abfallwirtschaft@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Seiten/abfallwirtschaft-gemeinden.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Eine Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach Vorliegen der Beilagen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen in Gemeinden
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,239 Mio. Euro

Referenznummer

1057561