First Inkubator - Programm zur Förderung von Entrepreneurship Link zur Förderung

First Inkubator legt als einziges Programm innerhalb Österreichs den Fokus der Unterstützungsmaßnahmen auf erste Entrepreneurship-Erfahrungen von jungen Menschen. Außerdem wird das Thema Entrepreneurship Education vor allem für junge Frauen adressiert. First Inkubator kombiniert die Vermittlung von essenziellem Know-How (zu beispielsweise wirtschaftlichen und rechtlichen Themen) und der Stärkung von Soft Skills mit monetärer Förderung, wobei das Hauptaugenmerk auf der Vermittlung von Gründungs-Know-How liegt.

Gefördert wird die Inkubation von innovativen Geschäftsideen von der Ideenphase bis zur Gründungsphase, insbesondere in den Fachrichtungen Tech, Life Sciences und Impact (Innovationen mit gesellschaftlichem, ökologischem oder branchenrelevantem Nutzen) durch finanzielle Zuschüsse in der Höhe von max. EUR 55.000 (wobei die förderbaren Personalkosten auf maximal EUR 4.800 pro Person begrenzt sind) und geförderte Beratungsleistungen für Gründung, Wachstum und geistiges Eigentum in der Höhe von max. EUR 20.000. 

Wenn dem Vorhaben mindestens eine Frau mit angehört, der zukünftig oder bereits mehr als 25% Geschäftsanteile gehören, erhöht sich die mögliche Förderungssumme um bis zu EUR 5.000. Die Mitarbeit der zukünftigen oder aktuellen Gesellschafterin in leitender Funktion während der Laufzeit des Vorhabens ist eine Voraussetzung und nachzuweisen.

Modul A unterstützt dabei vorwettbewerbliche unternehmerische Vorgründungsvorhaben. Sämtliche Förderungsmaßnahmen dienen der Heranführung an wirtschaftliche Tätigkeiten, wie beispielsweise die Ausarbeitung eines geschäftsfähigen Businessmodells oder die Entwicklung erster Prototypen.

Modul B unterstützt unternehmerische Gründungsvorhaben, die durch die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sowie marktreifen Geschäftsmodellen ersten wirtschaftlichen Umsetzungsschritten zugeführt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11
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Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Zwischenberichte
  • Schlussbericht

Bei einer Stichprobenkontrolle sind vorzulegen:

  • Originalrechnungen
  • Zahlungsunterlagen

Die Förderungsnehmenden haben die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel durch Verwendungsnachweise in Form von Sachberichten und zahlenmäßigen Nachweisen zu belegen. Vorlagen hierzu werden auf der Website der AWS zur Verfügung gestellt und sind zu verwenden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH zur Förderung von Technologie und Innovation (AWS T&I Richtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,18 Mio. Euro

Wirkungsziele

Begleitung junger kreativer, innovativer und gründungsambitionierter Menschen bei der Umsetzung der Geschäftsidee durch professionelles Coaching sowie durch programmspezifische Inkubatorleistungen und finanzielle Unterstützung.

Referenznummer

1057496