Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises als Einmalzahlung.
Die Förderungsnehmenden haben die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel durch Verwendungsnachweise in Form von Sachberichten und zahlenmäßigen Nachweisen zu belegen. Vorlagen hierzu werden auf der Website der AWS zur Verfügung gestellt und sind zu verwenden.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
1,6 Mio. Euro
Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen mit einem Fokus auf Digitalisierung durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers