Global Incubator Network Austria (GIN) Link zur Förderung

  • Global Incubator Network - GIN - ist eine Initiative, die einerseits Startups, Inkubatoren und Investorinnen bzw. Investoren aus ausgewählten internationalen Hotspots (den GIN-Zielregionen) den Zugang zum österreichischen und darüber hinaus zum europäischen Markt erleichtert (Inbound-Service „GO AUSTRIA“). Andererseits bietet GIN ein Sprungbrett für heimische Startups, um auf internationalen Märkten Fuß zu fassen.
  • Außerdem vernetzt GIN nationale Inkubatoren mit internationalen Einrichtungen und schafft für heimische und internationale Investorinnen und Investoren wertvolle Kontakte, die bestmöglich in Co-Investment-Möglichkeiten und im Best Practice-Austausch münden (Outbound-Service „GO ASIA“).
  • Gefördert wird die Teilnahme von ausgewählte Startups am Outbound-Service „GO ASIA“, insbesondere die Teilnahme österreichischer later-stage Startups an internationalen Konferenzen, Pitch-Events oder an internationalen Inkubationsprogrammen von Kooperationspartnern der AWS in den GIN-Zielregionen (derzeit Israel, Hongkong, Singapur, Japan, Festland-China und Süd-Korea) mit einer max. Dauer von bis zu 6 Monaten mit der Zielsetzung eines Auf- bzw. Ausbaus der Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen in den GIN-Zielregionen durch finanzielle Zuschüsse in der Höhe von max. EUR 20.000 und geförderte Beratungsleistungen für Gründung, Wachstum und geistiges Eigentum. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11
1020 Wien
1501750
24h-auskunft@aws.at
https://www.aws.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises als Einmalzahlung.

Die Förderungsnehmenden haben die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel durch Verwendungsnachweise in Form von Sachberichten und zahlenmäßigen Nachweisen zu belegen. Vorlagen hierzu werden auf der Website der AWS zur Verfügung gestellt und sind zu verwenden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH zur Förderung von Technologie und Innovation (AWS T&I Richtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen mit einem Fokus auf Digitalisierung durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers

Referenznummer

1057488