ARF - Soziale Unternehmen im Rahmen der Corona-Joboffensive Link zur Förderung

  • Die Träger (Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Sozialökonomische Betriebe) stellen im Auftrag des AMS geschützte Arbeitsplätze zur Verfügung und bieten begleitend sozialpädagogische Betreuung sowie Qualifizierungsmöglichkeiten an.
  • Es wird ein Fördervertrag auf bis zu zwei Jahre abgeschlossen. Innerhalb dieses Zeitraums entstandene Personal- und Sachkosten sind Gegenstand der Förderung.
  • Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung vermitteln die Teilnehmenden an "Beschäftigerbetriebe".
  • Im Rahmen von Förderverträgen erbringen die Träger die beschriebenen arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen.

Hinweis: Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 34 Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF in Verbindung mit den dazu erlassenen Förderrichtlinien des AMS

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Senkung der Arbeitslosigkeit und Reduktion der Langzeitbeschäftigungslosigkeit

Referenznummer

1057454