COVID-19 Langzeit-Kurzarbeit-Bonus Link zur Förderung

Einmalzahlung in Höhe von € 500,- an Personen, die im Dezember 2021 sowie während der Covid-19-Pandemie mindestens 10 Monate lang in Kurzarbeit beschäftigt waren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Buchhaltungsagentur des Bundes
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§37e Arbeitsmarktservicegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen

Referenznummer

1057389