Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger Link zur Förderung

Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Der entsprechende Fonds ist mit € 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger, gemäß KommAustria-Gesetz (KOG), zuerkannt werden.

Ziel ist die Unterstützung bei der Bewältigung des Aufwands der Selbstkontrolle in Bezug auf die Einstufung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH
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Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

KommAustria-Gesetzes (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl. I Nr. 108/2021 § 32b Abs. 1 iVm § 33 Abs. 2, Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger - Richtlinien für die Vergabe von Förderungen Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger - Richtlinien für die Vergabe von Förderungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,075 Mio. Euro

Wirkungsziele

Bewältigung des Aufwands der Selbstkontrolle in Bezug auf die Einstufung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können

Referenznummer

1057223