COVID-19 Vergütung von Verdienstentgang gem. § 32 EpiG (TIR) Link zur Förderung

  • Die Vergütung des Verdienstentgangs steht einerseits dem Arbeitgeber zu, dessen Arbeitnehmer aufgrund einer behördlichen Maßnahme abgesondert wurde und für den er weiterhin das Entgelt bezahlt hat.
  • Andererseits Unternehmen, die aufgrund von behördlichen Maßnahmen auf Basis des Epidemiegesetzes an der Erwerbsausübung gehindert wurden.
  • Ein Anspruch auf Vergütung nach § 32 Epidemiegesetz 1950 besteht nur dann, wenn eine Erbringung der Arbeitsleistung aufgrund der behördlichen Maßnahme nicht möglich war und deshalb ein Verdienstentgang eingetreten ist. Zu den behördlichen Maßnahmen zählen:
    • Absonderungsbescheide
    • Telefonische Bescheide (samt entsprechender amtlicher Beurkundung)
    • Telefonische/mündliche Absonderungen durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (samt schriftlicher Bestätigung über die Dauer der angeordneten Maßnahme)
    • Verordnungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fachbereich Corona-Entschädigungen
Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck
0512 508 3708
corona.entschaedigungen@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/krankenanstalten/entschaedigung-bei-verdienstentgang/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Epidemiegesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1057017