Messe4Wirtschaft (NÖWTF) Link zur Förderung

Förderbar sind ausschließlich Kosten in Höhe von mindestens € 5.000,- die dem erstmaligen Messeauftritt mit eigenem Präsentationsstand (außerhalb Österreichs) und der internationalen Markterschließung zuzurechnen sind, für:

  • externe Dienstleistungen (Vorbereitung und Ausgestaltung des Messeauftritts) wie etwa Marketingkosten in Zusammenhang mit dem Messeauftritt (zum Beispiel Druckkosten, Kosten für Übersetzungen, externes Standpersonal)
  • Sonstige Kosten (Spindel, Messestandgebühr, Messestand etc.) wie etwa Ausstattung/Gestaltungselemente des Messestandes (zum Beispiel Standbau, Ausstellungsobjekte bzw. -material, Mietkosten für Messestand, Stehpulte, Sitzgelegenheiten) 

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 30 % (maximal € 3.000,-) der förderbaren Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für NÖ Förderungen im Bereich Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1056852