Durchführung von Erhaltungsarbeiten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Die Förderung wird für Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) gewährt, die an jenen allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführt werden, die nicht der thermischen Gebäudehülle zuzuordnen sind.

Darunter fallen folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Abwendung einer Gesundheitsgefährdung für die BewohnerInnen
  • Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden, der gemeinsamen Benützung dienenden Anlagen
  • Installation von öffentlich-rechtlichen vorgeschriebenen Einrichtungen bzw. Vorrichtungen zur Senkung oder individuellen Feststellung des Energieverbrauches
  • Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen
  • Behebung ernster Schäden des Hauses, auch in bewohnten Wohnungen
  • Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches, sofern wirtschaftlich vertretbar
  • ein geringer Anteil an Verbesserungsarbeiten (max. 10% der Baukosten der Erhaltungsarbeiten)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien - Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Lenaugasse 10, 1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-8
office@wohnfonds.wien.at
https://www.wohnfonds.wien.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1056431