Mietförderung der Stadt Graz für Jungunternehmen Link zur Förderung

Fördergegenstand:

Mietförderung der Stadt Graz für Jungunternehmen.

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Nettomietkosten im 1. Jahr, 40 % im 2. Jahr und 20 % im 3. Jahr nach der Antragstellung.
  • Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 6.600,-, (es werden monatliche Nettomietkosten pro m² bis zu einem Betrag von maximal € 9,-/ m2 anerkannt).
  • Damit ergibt sich eine maximale Mietunterstützung von € 3.000,- im ersten Jahr (€ 250,- pro Monat), € 2.400,- im 2. Jahr (€ 200,- im Monat) und € 1.200,- im 3. Jahr (€ 100,- pro Monat).

Förderfähige Kosten:

  • Die Mietkostenförderung ist beschränkt auf die Förderung der Kosten für die Nettomiete von  gewerblichen Flächen, die für die Tätigkeit des Unternehmens notwendig sind.

  • Allfällige Mieterhöhungen innerhalb der Laufzeit und Betriebskosten werden nicht berücksichtigt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4820
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at/cms/beitrag/10372890/11283641/Foerderungen_und_Unterstuetzungen.html

  • Die Antragstellung ist kostenfrei.
  • Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt zum Ende jeden Kalenderjahres, nach Vorlage der Mietzahlungsnachweise für das betreffende Jahr.
  • Sollte die Mietvereinbarung vor dem Ablauf des dritten Jahres gekündigt, kommt der nicht in Anspruch genommene Förderbetrag nicht mehr zur Auszahlung.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle: 

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.04.2016, GZ.: A15-000855/2008, über die Mietförderung für Gründerinnen und Gründer. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 45/2016.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Stärkung der regionalen Innovationskraft . Wirkungsziel 2: der Wettbewerbsfähigkeit für den Wirtschaftsstandort

Referenznummer

1056001