Crowdfunding der Stadt Graz bei Unternehmensgründungen bzw. Betriebsübernahmen Link zur Förderung

Fördergegenstand:

Die Stadt Graz fördert Crowdfunding-Aktionen zur Beteiligungsfinanzierung von Unternehmensgründungen bzw. Betriebsübernahmen bei Kleinstunternehmen.

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 50% der anrechenbaren Kosten.
  • Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-.

Förderfähige Kosten einer Crowdfunding-Aktion:

  • Förderfähig sind Kosten für Kreativleistungen von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Sitz in Graz, die im Zusammenhang stehen mit der Vorbereitung und Planung einer Crowdfunding  Aktion.
  • Diese können z.B. Kosten für die Erstellung von Videos, Bildern, Texten, Beschreibungen etc. umfassen.

Förderfähige Formen des Crowdfunding:

  • Lending based Crowdfunding (Zinszahlung als Gegenleistung) durch private Mikrokredite
  • Equity based Crowdfunding (Beteiligung am Unternehmensgewinn)
  • Reward based Crowdfunding (Produkt oder Dienstleistung als Gegenleistung)

Nicht förderfähige Formen des Crowdfunding:

  • Donation based Crowdfunding (keine Gegenleistung, Spende), insbesondere bei Projekten aus der Kreativ-, Kultur- und Kunstszene
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4820
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at/cms/beitrag/10372890/11283641/Foerderungen_und_Unterstuetzungen.html

  • Die Antragstellung ist kostenfrei.
  • Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt nach der Beschlussfassung.
  • Die entsprechenden Zahlungsbelege müssen durch die Vorlage von Originalbelegen erbracht werden.
  • Sollten nicht ausreichende Belege vorgelegt werden, kommt es zu einem Rückforderungsanspruch.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle: 

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.04.2016, GZ.: A15-001142/2016, über die Förderung des Crowdfunding. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 45/2016.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055961