Coworking Arbeitsplatzförderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Fördergegenstand:

Die Stadt Graz fördert Unternehmen, welche für einen längeren Zeitraum eine Coworking Einrichtung nutzen.

Bei Coworking Einrichtungen nutzen FreiberuflerInnen, EPU und Kleinstunternehmen der Kreativwirtschaft, Start-ups bzw. „digitale NomadInnen" die Vorteile gemeinsamer Infrastruktur für den wechselseitigen Austausch und die Bildung anlassbezogener Arbeits und Projektgemeinschaften.

Coworking-NutzerInnen stehen gegen pauschale Tages-, Wochen- oder Monatsentgelte Arbeitsplätze und technische Infrastruktur (Internet-Zugang, Drucker/Scanner, Fax, Telefon, Beamer, Besprechungsräume, etc.) zur Verfügung.

Art und Umfang der Förderung:

  • Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der Netto-Nutzungspauschale bzw. maximal € 125,- netto pro Monat.
  • Gefördert wird ein Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten.
  • Damit beträgt der maximal mögliche Förderbetrag pro Unternehmen max. € 1.500, netto.
  • Allfällige Erhöhungen der Nutzungspauschale innerhalb der Laufzeit können nicht berücksichtigt werden.  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4820
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at/cms/beitrag/10372890/11283641/Foerderungen_und_Unterstuetzungen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle: 

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 12.12.2013, GZ.: A15-062722/2013/0002, über die Förderung des Coworking Graz der Landeshauptstadt Graz über die Förderung des Coworking Graz. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 87/2013.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Unterstützung der überwiegend klein strukturierten Kreativszene, um damit FreiberuflerInnen, EPU´s und Kleinstunternehmen, Start-ups bzw. „digitale NomadInnen" auf dem Weg in die Selbständigkeit mit dieser Förderung behilflich zu sein.

Referenznummer

1055953