Baustellenförderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Fördergegenstand:

Die Stadt Graz fördert Unternehmen mit einer Betriebsgröße von maximal 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

  • die im unmittelbaren Nahbereich von öffentlichen Baustellen liegen und
  • denen durch diese Bauvorhaben der Stadt Graz und deren ausgegliederten Rechtsträgern, erhebliche Benachteiligungen entstehen.

Art und Umfang der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Projektkostenzuschusses. Das Fördervolumen beträgt

  • € 500,- für jene Unternehmen die mindestens 2 Wochen von einer Baustelle betroffen sind
  • € 1.000,- für Unternehmen die länger als 4 Wochen
  • € 1.500,- für Unternehmen die länger als 6 Wochen betroffen sind.

Jedes Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Jahr in Anspruch nehmen.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4820
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at/cms/beitrag/10372890/11283641/Foerderungen_und_Unterstuetzungen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Die Förderung ist einzustellen bzw. rück zu erstatten, wenn

  1. die, in den Förderrichtlinien festgehaltenen, Bedingung nicht erfüllt werden.
  2. die gewerberechtlichen oder sonstigen Voraussetzungen, für die Führung des Betriebs, nicht gegeben sind.


Kommt es während der Dauer der Baustelle zwecks der aktuellen Corona Pandemie, zu von der Bundesregierung angeordneten Sperren der Geschäfte, führt das zur Einstellung der Unterstützung durch die Stadt Graz und es ist auf die entsprechenden Unterstützungsleistungen durch den Bund zurück zu greifen.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle: 

Gemäß Punkt 4.2. der Richtlinie des Gemeinderates vom 25.03.2021, GZ.: A15-025412/2021/0001, zur Baustellenförderung in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 14.12.2023 zur Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmen bei direkter Betroffenheit von öffentlichen Baumaßnahmen der Stadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Erhaltung des Bestandes, der Vielfalt und der Zahlungsfähigkeit von Klein- und Kleinstunternehmen in Graz.

Referenznummer

1055946