Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz.

Projektförderung: Förderung für eine einzelne, inhaltlich, zeitlich und sachlich bestimmte Leistung einer Person oder Einrichtung.
Basisförderung: Förderung für das Bestehen oder die Sicherung einer bestimmten Tätigkeit iener Person oder Einrichtung, ohne Einfluss auf die konkrete Leistungserbringung.

Vom Anwendungsbereich der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz ausgenommen sind:

  • Förderungsmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften;
  • Förderungsmaßnahmen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, welche vor Geltungsbeginn dieser Richtlinien eingegangen wurden;
  • Zuwendungen an politische Parteien;
  • Spenden;
  • Förderungsmaßnahmen, welche durch gesonderte Beschlüsse des Gemeinderates (Sonderförderungsrichtlinien) geregelt sind.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Präsidialabteilung
8011 Graz-Rathaus, Hauptplatz 1
0316 872 2300
praesidialabteilung@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/ziel/7749644/DE/

Die Antragstellung ist kostenfrei.

ZMR-Abfrage. Kontrolle der eingereichten Unterlagen. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs. 020864/2017/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden (Förderungsrichtlinie). Auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statuts der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055771