Umweltförderung - Fahrradabstellanlagen Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert für ihr Stadtgebiet die Errichtung von Fahrradabstellanlagen. Gefördert werden überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellanlagen (bis zu einem Maximalbetrag), die bestimmte Qualitätskriterien entsprechend der Förderungsrichtlinie einhalten. 

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 23 - Umweltamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 4302
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10175976/7882683/Umweltfoerderung_Fahrraeder_Fahrradabstellanlagen.html

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Nachweise und Auszahlungsmodalitäten gemäß § 6 der Förderungsrichtlinie

  • Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz
  • Belegkontrolle
  • Der Förderungsnehmer bzw. die Förderungsnehmerin ist verpflichtet einen Verwendungsnachweis durch Belege zu erbringen. Diese sind möglichst in elektronischer Form zu übermitteln. Nähere Details siehe Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz (Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden).

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 05.11.2020, GZ.: A23-028212/2013/0059-8, für die Förderung von Fahrradabstellanlagen. § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055698