EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Österreich
Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen zur Erzeugung elektrischer Energie durch die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen bis 1000 kWp zur Speicherung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen durch die Neuerrichtung von Stromspeichern im Zusammenhang mit der Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlage. Verfügt die Photovoltaikanlage bereits über einen Stromspeicher von mindestens 0,5 kWh pro kWpeak installierter Engpassleistung, kann bis zu einer Speicherkapazität von 50 kWh pro Anlage zusätzlich ein Investitionszuschuss gewährt werden. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zu errichten.