Sozialfonds "Graz hilft" der Stadt Graz Link zur Förderung

Der Sozialfonds dient der finanziellen Unterstützung von Grazer BürgerInnen in Notlagen.

Die beantragten Fälle werden in einer Kommission in periodischen Abständen besprochen. Die Kommission gibt eine Empfehlung ab. 

Unterstützungen bis 1.500,00 Euro werden vom zuständigen Sozialstadtrat entschieden. 

Bei Zuwendungen über 1.500,00 Euro entscheidet der Stadtsenat als Kollegialorgan.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6402
sozialamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10352056/7762292/Sozialfonds_Graz_hilft.html

  • Die Beantragung ist kostenlos.
  • Die Auszahlung erfolgt je nach Dringlichkeit als „normale" Überweisung, Postbaranweisung oder Barauszahlung.
  • Ein erneuter Leistungsbezug ist erst wieder nach 5 Jahren möglich.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 18.06.2020, GZ: A5-044818/2020/0003, über die Einführung eines Sozialfonds „Graz hilft" für Grazer BürgerInnen in Notlagen. Aufgrund des § 45 Abs. 1 und 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Soziale Basisversorgung für Menschen mit geringem Einkommen.

Referenznummer

1055508