Sozialcard Graz Link zur Förderung

Die Sozialcard der Stadt Graz bringt zahlreiche Vergünstigungen mit sich und fördert Menschen mit geringem Einkommen durch Geldzuschüsse.

  • Erhalt der Berechtigung zum Bezug einer ermäßigten Jahreskarte der Graz Linien um derzeit € 50,00 pro Person und Jahr (wird durch die Graz Linien administriert und eingehoben); (€ 60,00 mit Schloßbergbahnbenützung).
  • Bezug finanzieller Unterstützung aus einer Schulaktion des Sozialamtes (Durchführungszeitraum September)
  • Bezug eines Energiekostenzuschusses (vormals Heizkostenzuschuss) des Sozialamtes - beträgt für 2021 Euro 75,- pro Haushalt.
  • Bezug finanzieller Unterstützungen aus einer Weihnachtsbeihilfenaktion des Sozialamtes - beträgt Euro 50,- pro Haushalt. Ab der 4. Person erhöht sich der Betrag um Euro 10,- pro weiterer Person. (Durchführungszeitraum der Aktionen zu Pkt. 3 und Pkt. 4 wird mit dem Sozialamt festgelegt)
  • Teilnahme an der Aktion „Österreich Tafel"
  • Teilnahme an der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur"
  • Einkaufsmöglichkeit in den Vinzi-Märkten
  • verschiedenste Ermäßigungen wie z.B. Eintritt in die Grazer Freibäder

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6397
sozialcard@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10200148/7761791/SozialCard.html

Die Beantragung ist kostenlos. Die Leistungen werden jeweils einmal jährlich gewährt. 

Schulaktion:

Die Höhe der Schulaktion beträgt Euro 60,- pro schulpflichtigem Kind bzw. Kindern, die die allgemeine Schulpflicht bereits erfüllt haben, jedoch weiterhin eine Schule besuchen.

Eine Onlinebeantragung zur Teilnahme an der Schulaktion ist nicht notwendig. 

Die Schulaktion wird in Form von Mehrzweckgutscheinen durchgeführt. 

Kleinkinderzuschuss:

Unterstützt werden Eltern mit kleinen Kindern, die das schulpflichtige Alter noch nicht erreicht haben. Bezugsberechtigt sind nur SozialCardinhaberInnen.

Pro Kind werden die anspruchsberechtigen Erziehungsberechtigten, die mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und dort per Hauptwohnsitz gemeldet sind, Euro 40,- erhalten.

Der Kleinkinderzuschuss wird den betroffenen Familien in Form von zweckgebundenen Mehrzweckgutscheinen zur Verfügung gestellt.

Die Gutscheine sind nicht gesondert zu beantragen, bei einer gültigen SozialCard werden die Gutscheine den Familien automatisch zugeschickt.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 20.09.2012 in der Fassung vom 17.06.2021 über die Einführung einer SozialCard und Ersatz der Mobilitätscard; § 45 Abs. 1 und Abs. 2 Z 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Soziale Basisversorgung für Menschen mit geringem Einkommen, Wirkungsziel 2: Once-Only-Prinzip für Inanspruchnahme verschiedenster Sozialleistungen der Stadt Graz und ihrer Betriebe sowie auch privater Einrichtungen

Referenznummer

1055482