Flexible Kinderbetreuung Beitragsförderung Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert Flexible Kinderbetreuung durch einen Zuschuss zu den Beiträgen.

Die einkommensabhängige Beitragsförderung bezieht sich auf flexible und stundenweise Betreuung (weniger als 20 Stunden pro Woche) für Kinder außerhalb von Kinderkrippen, Kindergärten, und Horten.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Abteilung Bildung und Integration
8011 Graz, Keesgasse 6
0316 872 7400
abiservice@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10281515/7745642/Foerderung_fuer_flexible_Kinderbetreuung.html

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie lt. Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2014, GZ:ABI-039939/2014/0001; § 45 Abs. 2 Z 25, § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten; Wirkungsziel 2: Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Diese Leistung wird direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung bezahlt. Die Höhe des geleisteten Beitrags ist aber vom Einkommen der Eltern abhängig.

Referenznummer

1055458