Horte – Beitragsförderung für nicht städtische Einrichtungen in Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert die Betreuung in Grazer Horten durch einen Zuschuss zu den Beiträgen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten von der Stadt Graz einen anteiligen Förderungsbeitrag für Betreuung und Essen in Grazer Schülerhorten.

Die einkommensabhängige Beitragsförderung bezieht sich auf nicht städtische Horte in Graz.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Abteilung Bildung und Integration
8011 Graz, Keesgasse 6
0316 872 7400
abiservice@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10276785/7745387/Vormerkung_Horte.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Grazer Beitragsförderung für Horte wird als Grundlage für die Einkommensgrundlagen sinngemäß die "Checkliste" des Landes Steiermark für Kinderbetreuungseinrichtungen herangezogen.

Link: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11684917/74836266/

Die Beantragung ist kostenlos.

Bei städtischen Horten erfolgt die Förderung durch Beitragsermäßigung.

Bei privaten bzw. externen Horten erfolgt die Auszahlung im verkürzten Zahlungsweg.

Die Förderung erfolgt jeweils bis zu 11 x im Jahr.

Link zur Liste der Horte:

https://www.graz.at/cms/beitrag/10237865/7745323/Horte_in_Graz.html

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 30.03.2023, GZ.: ABI-002631/2003/0324, betreffend die Trägerförderung für städtische und private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Einheitliches Tarifsystem). Auf Grund § 45 Abs. 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 118/2021.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten; Wirkungsziel 2: Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Hier erfolgt die Förderung dadurch, dass einkommensschwache Eltern weniger Beiträge zahlen müssen. Daher wurde verkürzter Zahlungsweg auf JA gesetzt.

Referenznummer

1055433