KLI.EN - Förderprogramm Junge Talente für die Energiewende Link zur Förderung

Mit dem Programm "Junge Talente für die Energiewende“ will der Klima- und Energiefonds einen Beitrag zur Interessensförderung und langfristigen Sicherung von Spitzenkompetenzen in Zukunftsthemen mit energie- und klimapolitischer Relevanz leisten.

Mit der Ausschreibung „Co-Creation-Spaces Klima und Energie“ werden der Aufbau und Betrieb von Co-Creation-Spaces Klima & Energie gefördert, die als innovative und kreative Lernorte fungieren und in denen Lern- und Bildungsangebote im Themenbereich Klima und Energie entwickelt, erprobt und gebündelt werden. Zukunftsweisende Lösungen und Praktiken zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie die Vermittlung von (urbanen) erneuerbaren Energietechnologien gem. den Sustainable Development Goals (SDGs) stehen inhaltlich im Fokus.

Co-Creation-Spaces Klima & Energie werden mit dem Förderungsinstrument Innovationslabor gefördert. Sie werden fördertechnisch als nicht-wirtschaftliche Vorhaben im Sinne des Beihilferechts behandelt.

Eine detaillierte Beschreibung zur Förderung finden Sie auf der Ausschreibungsseite.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-2716
erich.herber@ffg.at
http://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Innerhalb eines Monats nach den im Förderungsvertrag festgelegten Berichtslegungsterminen sind jeweils ein fachlicher Zwischenbericht sowie eine Zwischenabrechnung via Berichtsfunktion des eCall-Systems vorzulegen.

Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende sind ein fachlicher Endbericht, eine (publizierbare) Kurzzusammenfassung und eine Endabrechnung ebenfalls via Berichtsfunktion des eCall-Systems zu legen. Die Publikation der Kurzzusammenfassung kann entfallen bei Unvereinbarkeit mit der kommerziellen Verwertung, bei Verschwiegenheitspflicht aus Sicherheitsgründen oder auf Grund von Datenschutzregelungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich – technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL. Die Themen-FTI-Richtlinie wurde auf Basis der verlängerten beihilferechtlichen Basis der Europäischen Kommission (Verlängerungsverordnung, VO (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020) bis 31.12.2021 verlängert.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,163 Mio. Euro

Wirkungsziele

Entwicklung, Erprobung und Bündelung zukunftsweisender Bildungsangebote in den adressierten Innovationsfeldern
Steigerung der Themenkompetenz von Kindern und Jugendlichen
Einbindung relevanter Akteursgruppen für eine schnellere und nachhaltige Verbreitung der Bildungsangebote
Förderung eines offenen, diskriminierungsfreien Zugangs zu außerschulischen Bildungsangeboten

Referenznummer

1055151