Antragsberechtigt sind Unternehmen,
a) die ganzjährig ein Thermal- oder Hallenbad inklusive Saunalandschaft und/oder Wellnessbereich betreiben und es sich dabei um eine überregionale, touristische Infrastruktur handelt,
b) die eine Betriebsstätte im Bundesland Salzburg haben,
c) die (mittelbar oder unmittelbar) im alleinigen oder im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehen und
d) die aufgrund ihrer Eigentümerstruktur von der Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen unter folgendem Link.
Antragseinreichung bis 15.9.2021
Förderungsantrag (formlos)